Neubaukredite klassische Wohnraumförderung
Energieeffiziente und bezahlbare Mietwohnungen
Wer wird gefördert?
- Natürliche und juristische Personen
Wie wird gefördert?
mit zinslosem Darlehen für 30 Jahre und Kostenzuschuss.
- Kostenzuschuss bis 27.500 € je Wohneinheit
- Darlehen bis zu 65 v. H. der förderfähigen Herstellkosten
- Die förderfähigen Kosten (Kosten des Baugrundstücks, des Gebäudes und Baunebenkosten) dürfen höchstens 5.100 €/m² /Wfl. betragen.
- Die Fördermittel werden aus Bundes- und Landesmitteln finanziert.
Für Projekte, deren gesamte Wohneinheiten in die Förderung einbezogen werden, kann ein KfW-Darlehen über die Förderungsstelle beantragt werden. Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist wird eine Zinsverbilligung in der Höhe der Differenz zwischen dem bisherigen Zinssatz und dem Zinssatz nach der Prolongation längstens für 20 Jahre gewährt.
Was wird gefördert?
- der Neubau von Wohnraum mit mehr als zwei Mietwohnungen oder von Mietreihenhäusern.
Voraussetzungen:
- Energieniveau mindestens Effizienzhaus-Standard 40
- Barrierefreiheit gemäß Brem LBO nach DIN 18040-2
- Eigenleistung in Höhe von mind. 15 v. H. der Gesamtkosten
- Vermieten der Wohnungen an Berechtigte
- Anfangsmiete (monatlich netto/kalt) bei Erreichen des Effizienzhaus Standards 40max. 6,80 €/m², bei 1-Zimmer-Apartments zusätzlich 0,70 €/m². Die Bedingungen für Mieterhöhungen sind im Merkblatt aufgeführt.
- Dauer der Zweckbestimmung 30 Jahre
- 20 v.H. der geförderten Wohnungen sollen an Menschen vermietet werden, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Gelingt dies nicht, ist eine entsprechende Zahl anderer Wohnungen an diese Gruppe zu vermieten (Belegungsbindung).
- Grundbuchliche Absicherung des Förderungsdarlehens innerhalb von 85 v. H. der Gesamtherstellungskosten
Auskünfte über bautechnische Förderungsvoraussetzungen erhalten Sie bei:
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung - Referat 73 -, Contrescarpe 72, 28195 Bremen
(Jan-Niclas Döpkens Tel. 0421/361-95074, E-Mail: jan-niclas.doepkens@bau.bremen.de)
Antragsstellung
- Beratung: Vereinbaren Sie bei Beratungsbedarf zum Förderprogramm gerne einen Termin mit uns.
- Vorbereitung: Vor Baubeginn ist die Einbeziehung des Bauvorhabens in die Förderung formlos bei Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung - Referat 73 -, Contrescarpe 72, 28195 Bremen (Herrn Döpkens, Tel. 0421/361 95074, E-Mail: jan-niclas.doepkens@bau.bremen.de) zur Prüfung der Förderungswürdigkeit anzumelden. Zusätzlich wird neben der technischen Prüfung eine Bonitätsprüfung von der Bremer Aufbau-Bank GmbH durchgeführt.
- Antrag stellen: Bitte kontaktieren Sie uns damit wir Ihnen die Antragsunterlagen zusenden können und füllen Sie diese anschließend aus.
- Unterzeichnung des Fördervertrages: Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erfolgt die Unterzeichnung des Förderungsvertrages.
- Mittelabruf: Bei Bedarf können Sie die Mittel bei uns abrufen.
Erfolgsgeschichten rund um die Wohnraumförderung
Im Januar 2024 ist die neue Investitionsförderung für die gewerbliche Wirtschaft (GRW) im Land Bremen gestartet. Mit dem Programm werden vorrangig kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU), die unter anderem eine neue Betriebsstätte gründen, eine bestehende erweitern oder in besondere umweltverbessernde Vorhaben investieren wollen, unterstützt. In Ausnahmefällen können auch große Unternehmen gefördert werden, insbesondere bei Investitionen in besondere umweltverbessernde Maßnahmen.
Zur PressemitteilungDie Generation der Zeitzeuginnen und Zeitzeugen stirbt – und mit ihrem Verschwinden müssen neue Wege in der Erinnerungskultur gefunden werden. Auch der Denkort Bunker Valentin entwickelt innovative Formate, die mithilfe des Förderprogramms „Bremen DIGITAL“ umgesetzt werden sollen.
Zum ArtikelDie Energie-Kosten sind auf einem Rekordhoch. Jedoch benötigen wir Strom für unseren Alltag. Wie sich mit ein paar kleinen Änderungen eine Menge Energie sparen lässt, zeigen wir in unseren Energiespartipps für den privaten und den Büro-Alltag.
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