Modernisierungskredite für Mietwohnungen
Aus alt mach neu!
Auch ältere Wohnviertel sollen zeitgemäßen Anforderungen an Energieeffizienz und Komfort angeglichen werden. Das verbessert Wohnwert und Lebensqualität nachhaltig. Dafür stellen wir zinsverbilligte Darlehen und Kostenzuschüsse bereit.
Wer wird gefördert?
- Eigentümer:innen von mehr als zwei belegungs- und mietbindungsfreien Wohnungen
Wie wird gefördert?
- mit zinsverbilligten Darlehen
- Höhe bis zu 150.000 € je Wohneinheit und einem Kostenzuschuss von bis zu 35.000 €.
- Höchstens bis zu 80 v. H. der anerkannten Modernisierungskosten
Was wird gefördert?
- die Modernisierung von Wohnraum in Gebäuden mit mehr als zwei Mietwohnungen.
Voraussetzungen:
- Wohnung muss belegungs- und mietbindungsfrei sowie älter als 25 Jahre sein
- Energieniveau nach der Modernisierung min. KfW-Effizienzhaus 85
- Eigenleistung in Höhe von mind. 15 v. H. der Modernisierungskosten
- Vermieten der Wohnungen nach der Modernisierung bei Mieterwechsel an Berechtigte
- Anfangsmiete auch für wohnende Mieter höchstens 6,80 €/m² Wohnfläche monatlich (netto/kalt)
- Dauer der Zweckbestimmung bis zu 20 Jahre
- 20 % der geförderten Wohnungen sollen an Menschen vermietet werden, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Gelingt dies nicht, ist eine entsprechende Zahl anderer Wohnungen an diese Gruppe zu vermieten (Belegungsbindung).
Auskünfte über bautechnische Förderungsvoraussetzungen erhalten Sie bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
- Referat 73 -, Contrescarpe 72, 28195 Bremen
(Jan-Niclas Döpkens Tel. 0421-361 95074, E-Mail: jan-niclas.doepkens@bau.bremen.de)
Antragsstellung
- Beratung: Vereinbaren Sie bei Beratungsbedarf zum Förderprogramm gerne einen Termin mit uns.
- Vorbereitung: Vor Baubeginn ist die Einbeziehung des Bauvorhabens in die Förderung formlos bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung - Referat 73 -, Contrescarpe 72, 28195 Bremen (Herrn Döpkens, Tel. 0421/361 95074, E-Mail: jan-niclas.doepkens@bau.bremen.de) zur Prüfung der Förderungswürdigkeit anzumelden.
Zusätzlich wird neben der technischen Prüfung eine Bonitätsprüfung von der Bremer Aufbau-Bank GmbH durchgeführt. - Antrag stellen: Bitte kontaktieren Sie uns damit wir Ihnen die Antragsunterlagen zusenden können und füllen Sie diese anschließend aus.
- Unterzeichnung des Fördervertrages: Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erfolgt die Unterzeichnung des Fördervertrages.
- Mittelabruf: Bei Bedarf können Sie die Mittel bei uns abrufen.
Erfolgsgeschichten rund um die Wohnraumförderung
Im Januar 2024 ist die neue Investitionsförderung für die gewerbliche Wirtschaft (GRW) im Land Bremen gestartet. Mit dem Programm werden vorrangig kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU), die unter anderem eine neue Betriebsstätte gründen, eine bestehende erweitern oder in besondere umweltverbessernde Vorhaben investieren wollen, unterstützt. In Ausnahmefällen können auch große Unternehmen gefördert werden, insbesondere bei Investitionen in besondere umweltverbessernde Maßnahmen.
Zur PressemitteilungDie Generation der Zeitzeuginnen und Zeitzeugen stirbt – und mit ihrem Verschwinden müssen neue Wege in der Erinnerungskultur gefunden werden. Auch der Denkort Bunker Valentin entwickelt innovative Formate, die mithilfe des Förderprogramms „Bremen DIGITAL“ umgesetzt werden sollen.
Zum ArtikelDie Energie-Kosten sind auf einem Rekordhoch. Jedoch benötigen wir Strom für unseren Alltag. Wie sich mit ein paar kleinen Änderungen eine Menge Energie sparen lässt, zeigen wir in unseren Energiespartipps für den privaten und den Büro-Alltag.
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