Der BAB-Museumsraum mit einem roten Haus im Vordergrund und einer Frau und kleinem Mädchen im Hintergrund

Modernisierungskredite für Mietwohnungen

Aus alt mach neu!

Auch ältere Wohnviertel sollen zeitgemäßen Anforderungen an Energieeffizienz und Komfort angeglichen werden. Das verbessert Wohnwert und Lebensqualität nachhaltig. Dafür stellen wir zinsverbilligte Darlehen und Kostenzuschüsse bereit.

Wichtige Information:

Wir freuen uns, dass Sie Interesse an der Wohnraumförderung für Ihr Projekt haben.

Für das laufende Förderprogramm 2024 haben wir mehr Projektanmeldungen erhalten als mit den zur Verfügung stehenden Fördermitteln unterstützt werden können. Die hohe Nachfrage ist erfreulich und zeigt, wie relevant und ansprechend die Wohnraumförderung im Bundesland Bremen ist. Aufgrund der hohen Nachfrage können derzeit leider keine Förderzusagen erteilt werden.

Um die große Nachfrage bedienen zu können, wird das Wohnraumförderungsprogramm 2025 erarbeitet. Wann mit einer Fördermittelfreigabe gerechnet werden kann, steht zu diesem Zeitpunkt nicht fest. Wir bitten Sie deshalb um Geduld und werden Sie an dieser Stelle zu gegebener Zeit über Neuigkeiten informieren.

Bei Fragen können Sie sich gerne an wohnraumfoerderung@bau.bremen.de wenden.

Sollten Sie dringend Unterstützungsmittel für Ihr Projekt benötigen, empfehlen wir Ihnen sich über andere Fördermöglichkeiten zu informieren. Eine kostenlose Beratung zu aktuellen Förderprogrammen können Sie bei unserem „BREMER FÖRDERLOTSEN“ erhalten.

Wer wird gefördert?

  • Eigentümer:innen von mehr als zwei belegungs- und mietbindungsfreien Wohnungen

Wie wird gefördert?

  • mit zinsverbilligten Darlehen
  • Höhe bis zu 150.000 € je Wohneinheit und einem Kostenzuschuss von bis zu 35.000 €.
  • Höchstens bis zu 80 v. H. der anerkannten Modernisierungskosten

Was wird gefördert?

  • die Modernisierung von Wohnraum in Gebäuden mit mehr als zwei Mietwohnungen.

Voraussetzungen:

  • Wohnung muss belegungs- und mietbindungsfrei sowie älter als 25 Jahre sein
  • Energieniveau nach der Modernisierung min. KfW-Effizienzhaus 85
  • Eigenleistung in Höhe von mind. 15 v. H. der Modernisierungskosten
  • Vermieten der Wohnungen nach der Modernisierung bei Mieterwechsel an Berechtigte
  • Anfangsmiete auch für wohnende Mieter höchstens 6,80 €/m² Wohnfläche monatlich (netto/kalt)
  • Dauer der Zweckbestimmung bis zu 20 Jahre
  • 20 % der geförderten Wohnungen sollen an Menschen vermietet werden, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind. Gelingt dies nicht, ist eine entsprechende Zahl anderer Wohnungen an diese Gruppe zu vermieten (Belegungsbindung).

Auskünfte über bautechnische Förderungsvoraussetzungen erhalten Sie bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
- Referat 73 -, Contrescarpe 72, 28195 Bremen
(Jan-Niclas Döpkens Tel. 0421-361 95074, E-Mail: jan-niclas.doepkens@bau.bremen.de)

Antragsstellung

  • Beratung: Vereinbaren Sie bei Beratungsbedarf zum Förderprogramm gerne einen Termin mit uns.
  • Vorbereitung: Vor Baubeginn ist die Einbeziehung des Bauvorhabens in die Förderung formlos bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung - Referat 73 -, Contrescarpe 72, 28195 Bremen (Herrn Döpkens, Tel. 0421/361 95074, E-Mail: jan-niclas.doepkens@bau.bremen.de) zur Prüfung der Förderungswürdigkeit anzumelden.
    Zusätzlich wird neben der technischen Prüfung eine Bonitätsprüfung von der Bremer Aufbau-Bank GmbH durchgeführt.
  • Antrag stellen: Bitte kontaktieren Sie uns damit wir Ihnen die Antragsunterlagen zusenden können und füllen Sie diese anschließend aus.
  • Unterzeichnung des Fördervertrages: Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erfolgt die Unterzeichnung des Fördervertrages.
  • Mittelabruf: Bei Bedarf können Sie die Mittel bei uns abrufen.

Erfolgsgeschichten rund um die Wohnraumförderung


BAB
13.02.2025
Neuer Geschäftsführer bei der BAB – Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven

In der BAB – die Förderbank für Bremen und Bremerhaven fand zum 01.02.2025 ein Wechsel in der Geschäftsführung statt. Michael Lücken, der seit 2022 Teil der Geschäftsführung war, verabschiedet sich auf eigenen Wunsch aus der Doppelspitze. Sein Nachfolger, an der Seite von Ralf Stapp, ist Torsten Fischer.

Zur Pressemitteilung
Investitionsförderung
05.04.2024
Pressemitteilung: Investitionsförderung für die gewerbliche Wirtschaft im Land Bremen erweitert

Im Januar 2024 ist die neue Investitionsförderung für die gewerbliche Wirtschaft (GRW) im Land Bremen gestartet. Mit dem Programm werden vorrangig kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU), die unter anderem eine neue Betriebsstätte gründen, eine bestehende erweitern oder in besondere umweltverbessernde Vorhaben investieren wollen, unterstützt. In Ausnahmefällen können auch große Unternehmen gefördert werden, insbesondere bei Investitionen in besondere umweltverbessernde Maßnahmen.

Zur Pressemitteilung
Digitalisierung
04.10.2023
Digitale Mittel gegen das Vergessen

Die Generation der Zeitzeuginnen und Zeitzeugen stirbt – und mit ihrem Verschwinden müssen neue Wege in der Erinnerungskultur gefunden werden. Auch der Denkort Bunker Valentin entwickelt innovative Formate, die mithilfe des Förderprogramms „Bremen DIGITAL“ umgesetzt werden sollen.

Zum Artikel