Der BAB-Museumsraum mit einem roten Haus im Vordergrund und einer Frau und kleinem Mädchen im Hintergrund

Rund ums Haus

Kleine Kredite - große Wirkung - Modernisierungskredit

Nutzen Sie günstiges Geld und unsere kompetente Beratung, um den Wert Ihrer Immobilie nachhaltig zu erhalten und zu verbessern: Mit dem Programm Rund ums Haus fördern wir mit der Durchleitung von KFW-Mitteln Maßnahmen, die nachhaltig Energiekosten senken und unser Klima schonen. Zudem können Sie den Einbruchschutz verbessern, oder Sie erhöhen durch den Abbau von Barrieren Ihren Wohnkomfort. So können Sie im Alter möglichst lange eigenständig in Ihren eigenen vier Wänden leben.

Auch der Thematik Wasser nach Plan rund um Ihr häusliches Abwasser, Frischwasser, der Kellerfeuchtigkeit und der ökologischen Regenwassernutzung nehmen wir uns an. Darüber hinaus bietet der Baustein PV nach Plan die Möglichkeit eine Photovoltaikanlage zu realisieren, hier haben sie zusätzlich die Möglichkeit einen Speicher, einen Wechselrichter, ein Notstromaggregat, sowie eine Lademöglichkeit für Elektromobilität und alle notwendigen Randarbeiten mit einzubinden. Diese Bausteine ergänzen mit Mitteln der BAB die Vielseitigkeit unseres Förderprogramms Rund ums Haus.

Wer wird gefördert?

  • Privatpersonen von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden/Eigentumswohnungen

im Land Bremen

Wie wird gefördert?

mit zinsgünstigen Krediten:
  • Annuitätendarlehen bis zu 50.000 € (die aktuelle Konditionsübersicht finden Sie in der unten anstehenden Dokumentenübersicht)
  • Tilgungszuschüsse bei der Sanierung zum KFW Effizienzhaus
  • Verzicht auf Grundschuldeintrag
  • Förderung bis 100% der förderfähigen Kosten
  • Darlehenslaufzeit bis 10 Jahre
  • Vergabe direkt an die Eigentümer
  • Kombinierbar mit anderen Förderprogrammen

Was wird gefördert? - Unsere fünf Programmbereiche

Das Förderprogramm "Rund ums Haus" besteht fünf Programmbereichen, die sie beliebig bis zur maximalen Fördersumme kombinieren können. Was in den einzelnen Bereichen gefördert wird und welche Besonderheiten jeweils zu beachten sind ist nachstehend aufgeführt.
Zur optimalen Ausschöpfung der bestehenden Fördermöglichkeiten beraten wir Sie gern.

Voraussetzungen:

  • Beginn der Maßnahme erst nach Antragstellung und Genehmigung, als Beginn der Maßnahme gilt der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen, ausgenommen hiervon ist der KFW Ergänzungskredit (358/359). Vorbereitende Maßnahmen wie die Einholung von Angeboten und Begutachtungen können jedoch durchgeführt werden.

Antragsstellung

  • Beratung: Vereinbaren Sie bei Beratungsbedarf zum Förderprogramm gerne einen Termin mit uns.
  • Vorbereitung: Holen Sie Angebote entsprechend der jeweils geltenden technischen Mindestanforderungen ein. Bei energetischen Maßnahmen (Ergänzungskredit KFW 358/359) benötigen Sie zunächst eine Zuschusszusage der KFW oder einen Zuwendungsbescheid der BAFA.
    Bei energetischer Sanierung zum Effizienzhaus (KFW261) ziehen Sie bitte einen Energieexperten hinzu. Holen Sie frühzeitig eine aktuelle kostenfreie SCHUFA-Datenkopie und einen aktuellen Grundbuchauszug ein. Weitere Vorbereitungen entnehmen Sie bitte dem Antrag. Wichtig: Es dürfen keine Aufträge für die Umsetzung der Maßnahme vor der Förderzusage erteilt werden, ausgenommen hiervon ist der KFW Ergänzungskredit (358/359).
  • Antrag stellen: Den Antrag stellen Sie direkt an uns. Füllen Sie die oben aufgeführten Antragsdokumente aus und fügen die Anlagen hinzu – gerne gehen wir mit Ihnen den Antrag durch, um sicherzustellen, dass dieser vollständig ist und die Bearbeitung somit ungehindert erfolgen kann.
  • Unterzeichnung des Darlehensvertrages: Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erfolgt die Unterzeichnung des Darlehensvertrages.
  • Mittelabruf: Bei Bedarf können Sie die Mittel bei uns abrufen.

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