Der BAB-Museumsraum mit einem roten Baum im Vordergrund und einem Mann im Hintergrund

Messeförderung

Internationale Kontakte knüpfen

Hinweis

Leider können derzeit keine Messe-Förderanträge gestellt werden.

Über eine eventuelle Fortführung des Programms soll kurzfristig entschieden werden. Weitere Informationen dazu folgen in Kürze.

Für Unternehmen ist die Beteiligung an Messen oft ein erster Schritt, um Kontakt in überregionale und ausländische Märkte zu knüpfen. Die Förderung der Teilnahme an Messen und Ausstellungen soll kleinen Unternehmen (KU) den Zugang zu internationalen Märkten erleichtern und sie bei der Erhöhung ihrer Innovationskraft unterstützen. Dadurch wird ein wirksamer Beitrag zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit auf internationalen Märkten geleistet und langfristig eine Verbesserung der bremischen Wirtschaftsstruktur erreicht.

Liebe Interessierte, Anträge können ab sofort nur noch online über das Förderportal Förderbar digital eingereicht werden. Alle Infos zum Förderportal sowie den Zugang finden Sie auf dieser Website. Anträge per Post oder per E-Mail sind nicht möglich. Bitte beachten Sie zudem, dass Antragsstellende zwingend Aussteller:innen auf Messen sein müssen. Die Förderung der Beteiligung an Messen und Ausstellungen im Inland wird grundsätzlich nur bewilligt, wenn diese bei dem Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA-Katalog) als international oder in dem jährlich erstellten Messekalender der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation (Messekalender 2023 und Messekalender 2024) gelistet sind.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen

  • bis max. 49 Beschäftigte.
  • bis max. 10 Mio. € Jahresumsatz oder max. 10 Mio. € Bilanzsumme
  • mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen.

Maßgeblich für die Unternehmensgrößenbestimmung ist die KMU-Definition der EU. Dabei sind Partner- und Verbundunternehmen zu berücksichtigen.

Wie wird gefördert?

Aussteller:innen erhalten einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Form einer Pauschale in Höhe von

  • 2.000 € für virtuelle Messeauftritte.
  • 3.500 € für Messen und Ausstellungen in Deutschland, 
  • 5.500 € für Messen und Ausstellungen außerhalb des europäischen Raums,
  • 4.000 € für Messen und Ausstellungen im europäischen Raum, 

Je Unternehmen werden Zuschüsse für maximal 10 Beteiligungen (ab 01.01.2022) an Messen und Ausstellungen gewährt.

Die Förderung wird für die Teilnahme an international ausgerichteten Fachmessen und Ausstellungen in Im- und Ausland gewährt.

Die Förderung der Beteiligung an Messen und Ausstellungen im Inland wird grundsätzlich nur bewilligt, wenn diese bei dem Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. als international gelistet sind oder in dem jährlich erstellten Messekalender der Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation (Messekalender 2023 und Messekalender 2024) gelistet sind.

Was wird gefördert?

Eine Förderung wird nur für die Beteiligung an international ausgerichteten Messen und Ausstellungen gewährt, die zu den Schlüsselinnovationsfeldern oder Schlüsselbranchen gemäß der Innovationsstrategie Land Bremen 2030 zugeordnet sind.

Schlüsselinnovationsfelder:

  • Nachhaltiges Wirtschaften und Ressourcenverwendung
  • Mobilität der Zukunft
  • Vernetzte und adaptive Industrie
  • Intelligente Dienstleistungen
  • Digitale Transformation

Schlüsselbranchen:

  • Luft- und Raumfahrt
  • Maritime Wirtschaft/Logistik
  • Regenerative Energiewirtschaft/Windenergie
  • Automotive
  • Nahrungs- und Genussmittelwirtschaft
  • Gesundheitswirtschaft

Unter einer Messe oder Ausstellung im europäischen Raum wird im Rahmen der Richtlinie eine Messe oder Ausstellung in den Ländern der Europäischen Union (EU) (außer Deutschland), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) (Norwegen, Island, Liechtenstein) und der Schweiz und das Vereinigte Königreich sowie der Länder mit offiziellem Kandidatenstatus für den Beitritt zur EU verstanden. Unter einer außereuropäischen Messe oder Ausstellung wird eine Messe oder Ausstellung im übrigen Ausland verstanden.

Hinweise:

  • Anträge auf Förderung müssen vor Beginn des zu fördernden Vorhabens bei der BAB digital über das Förderportal Förderbar eingegangen sein. Als Beginn eines Vorhabens wird im Rahmen dieser Richtlinie die rechtsverbindliche Anmeldung zu Messe definiert.
  • Bei Gemeinschaftsständen ist die Anmeldung zum Gemeinschaftsstand maßgeblich.
  • Die Finanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein.
  • Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse in Form einer Pauschale aus Mitteln des Landes Bremen gewährt. Die Auszahlung erfolgt erst nach Abschluss der Messe/Ausstellung und Prüfung der erforderlichen Nachweise.
  • Zuschüsse nach diesem Programm stellen eine „De-Minimis“-Beihilfe dar. Für die Inanspruchnahme von "De-Minimis" - Beihilfen sind die Gesamtfördersummen begrenzt (siehe Merkblatt De-minimis).

Nach der Messe sind folgende Unterlagen als Verwendungsnachweis einzureichen:

  • Beleg über die Anmeldung zur Messe/Ausstellung
  • Vordruck zum Verwendungsnachweis
  • Rechnungen des Veranstalters über die Standmiete mit den dazugehörigen Zahlungsbelegen
  • Standardisierter Sachbericht

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Eine Entscheidung wird aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel über die gestellten Anträge herbeigeführt, sobald die Antragsunterlagen vollständig vorliegen.

Antragsstellung:

    • Beratung: Bei Fragen zum Programm oder zur Antragstellung sprechen Sie uns gerne an. Die Kontaktdaten finden Sie rechts unter „Ansprechperson“.
    • Antrag stellen: Anträge können nur online über das BAB-Förderportal „Förderbar“ (siehe unten) gestellt werden. Hierzu müssen Sie sich dort einmalig einen Kundenzugang einrichten. Danach können Sie die Antragsmasken online bearbeiten und auch speichern. Wenn Sie alles ausgefüllt haben, laden Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Anlagen online hoch.
    • Antragseingangsbestätigung: Nach dem Hochladen eines vollständigen Antrags erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. 
    • Beginn des Vorhabens: Die Anmeldung zur Messe/Ausstellung darf erst nach nach dem Hochladen des vollständigen Antrags in der „Förderbar“ erfolgen.
    • Antragsentscheidung: Zu Ihrem Antrag erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid von uns.
    • Verwendungsnachweis: Nach der Messe/Ausstellung ist ein Verwendungsnachweis einzureichen. Den Vordruck hierzu finden Sie im Dokumentencenter.

    • Bitte beachten Sie: Bei der Registrierung erhalten Sie einen Zugangslink per E-Mail zugesendet. Sollten Sie den Link aus technischen Gründen nicht anklicken können, so kopieren Sie den Hyperlink und setzen ihn in einen Browser ein. Bei Fragen oder Problemen melden Sie sich gerne!