Entwicklung für die Luft- und Raumfahrt (LuRaFo)
Den Innovationsmotor fördern
Sechste Ausschreibung: Luft- und Raumfahrt-Forschungsprogramm 2027
Ab sofort können Projektskizzen bei der BAB bis zum 01.08.2024 eingereicht werden. Alle weiteren Informationen zum Verfahren in der Ausschreibung.
Die Luft- und Raumfahrt ist ein wichtiger Innovationsmotor. Mit dem "Bremer Luft- und Raumfahrtforschungsprogramm 2027" möchten wir - im Auftrag des Landes Bremen - insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen der Luft- und Raumfahrt bei der Entwicklung neuer Produkte und Lösungen unterstützen, um ihre Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Ziel ist es, die Entwicklung neuer Produkte, Instrumente und Lösungen mit regionalwirtschaftlicher Relevanz zu beschleunigen, die zu umweltverträglicheren Luft- und Raumfahrtsystemen beitragen und so die nachhaltige, strukturelle Entwicklung des Technologiestandortes Land Bremen unterstützen.
Nach erfolgreichem Ablauf der letzten Ausschreibungen sind innovative Projekte in der Umsetzung und zum Teil bereits erfolgreich abgeschlossen.
Dieses Programm wird mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) ko-finanziert.
Wer wird gefördert?
- Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Großunternehmen unter besonderen Voraussetzungen
- Forschungseinrichtungen, im Rahmen von Verbundprojekten mit Unternehmen
Wie wird gefördert?
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für
- Sozialversicherungspflichtig beschäftigtes Personal
- Instrumente und Ausrüstung
- Fremdleistung wie Beratung und ähnliche Dienstleistungen
- Sonstige Betriebskosten wie z.B. Materialkosten oder Kosten für Fertigungs- oder Dienstleistungsaufträge an Dritte
Was wird gefördert?
- Projektkosten für FuE-Vorhaben aus dem Bereich der Luft- und Raumfahrt
- Projekte aus den Bereichen Maritime Wirtschaft, Logistik, Automotive, Wind, Energie, Umwelt und Soziales mit einem Bezug zu Luft-, Raumfahrt und Raumfahrtanwendungen sind in diesem Programm explizit zugelassen und erwünscht.
Grundsätze / Voraussetzungen
- Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen
- Projektbeginn erst nach Antragstellung und Genehmigung
- Es werden neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickelt
- Es besteht ein technisches und finanzielles Risiko
- Das Projekt ist regionalwirtschaftlich relevant
- Das Projekt verspricht mittelfristig einen wirtschaftlichen Erfolg
- Fördermittelauszahlung nach fachlicher Prüfung des Projektfortschrittes (Meilensteine)
- Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht
Die Umsetzung des Bremer Luft- und Raumfahrt-Forschungsprogramm 2027 erfolgt im Rahmen des EFRE-Programms Land Bremen 2021-2027 (Operationelles Programm Bremen 2021-2027 für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung Investitionen in Wachstum und Beschäftigung).
Antragsstellung
- Beratung: Vereinbaren Sie gerne einen Termin für eine individuelle Beratung zum Förderprogramm mit uns
- Vorbereitung: Einreichen einer Projektskizze während der Ausschreibungsfrist bei der BAB Bremer Aufbau Bank GmbH (Projektträger)
- Antrag stellen:
- Nach Aufforderung durch die BAB
- Digitales Einreichen der Projektbeschreibung und des förmlichen Antrags
- Antragsentscheidung:
- Begutachtung, Bewilligung, Begleitung und Evaluation durch die BAB
- Zu Ihrem Antrag erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid von uns
- Beginn des Vorhabens nur nach schriftlicher Genehmigung durch die BAB
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