Corona-Hilfen
Die Corona-Hilfen im Überblick
Einen Überblick über weitere spezielle Hilfen im Rahmen der Corona-Krise erhalten Sie bei bremen.innovativ, der Seite der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen.
Detailinformationen sind auf den Programmseiten zu finden.
+++Corona-Hilfe-Ticker+++
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25.11.2024:
- Für die Corona-Soforthilfen ist auf Initiative des Bundes ein Rückmeldeverfahren durchzuführen, für das wir Ihre Mithilfe benötigen. Wenn Sie von der Bremer Aufbau-Bank GmbH angeschrieben worden sind, müssen Sie bitte im Rahmen des Rückmeldeverfahrens bis zum 31.01.2025 erklären, ob Sie die ausgezahlten Corona-Soforthilfen in voller Höhe benötigt haben. Hier kommen Sie zum Rückmeldeverfahren: www.bab-rueckmeldeverfahren.de.
02.05.2024:
- Hinweis: Die Einreichungsfrist der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endete am 31. Oktober 2023. Sofern eine Fristverlängerung beantragt wurde, ist die Schlussabrechnung bis spätestens 30. September 2024 einzureichen.
15.08.2023:
- Fristverlängerung: Einreichung der Schlussabrechnung sowie die Antragstellung auf Verlängerung der Einreichungsfrist ist für beide Pakete bis zum 31.10.2023 (zuvor 31.08.2023) möglich.
08.08.2023:
- Einreichung der Schlussabrechnung sowie die Antragstellung auf Verlängerung der Einreichungsfrist ist für beide Pakete bis zum 31.08.2023 möglich
- Frist für die Einreichung der Endabrechnung über prüfende Dritte: Verstrichen
- Frist für die Einreichung der Schlussabrechnung für die Härtefallhilfen Corona: Verstrichen
- Frist für die Einreichung der Schlussabrechnung für das Aufstockungsprogramm Corona: Verstrichen
28.02.2023: Endabrechnung für alle Neustarthilfen
- Fristende für Einreichung über prüfende Dritte: 31.03.2023
- Fristende für Einreichung über Direktantrag: Verstrichen
- Frist für Rückzahlungen: 6 Monate ab Datum des Schlussbescheids
17.01.2023: der Einreichungstermin für die Schlussabrechnungen für
- Überbrückungshilfen Corona
- Härtefallhilfe Corona und
- Aufstockungsprogramm Corona
wurde auf den 30.06.2023 verschoben.
+++Corona-Hilfe-Ticker+++
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31.12.2022, 13:00 Uhr: Der Corona-Mittelstandsfonds (CMF) und der Sonderfonds für Kulturveranstaltungen sind zum 31.12.2022 ausgelaufen.
01.07.2022: Die Antragsfrist für die Programme
- Aufstockung Überbrückungshilfen III und III Plus
- Überbrückungshilfen IV
- Neustarthilfen 2022 Q1
- Neustarthilfen 2022 Q2
sind zum 30.06.2022 ausgelaufen. Die Bearbeitung, Prüfung und Bewilligung der eingegangenen Anträge wird auch nach Ablauf der Antragsfrist durchgeführt.
15.06.2022 WICHTIG: Zum 30.06.2022 läuft der Temporary Framework aus, die beihilferechtliche Grundlage für die Corona-Hilfen. Alle Bescheide, einschließlich der fristwahrenden vorläufigen Bescheide müssen von den antragstellenden prüfenden Dritten oder den Direktantragstellern bis zum 30.06.2022 im Antragsportal abgerufen werden, um wirksam zu werden.
10.06.2022, 13:00 Uhr - Corona-Hilfsprogramm für die Veranstaltungswirtschaft und das Schaustellergewerbe („Aufstockung Überbrückungshilfe“): Die Antragsstellung ist bis 15.06.2022 möglich.
07.06.2022, 14:30 Uhr - Neustarthilfe 2022 Q1 und Q2: Bitte beachten Sie, dass die Antragsfrist für Erstanträge für die Neustarthilfe 2022 Q1 und Q2 am 15.06.2022 endet. Änderungsanträge können Sie noch bis zum 30.09.2022 einreichen.
07.06.2022, 14:00 Uhr - Überbrückungshilfen IV: Bitte beachten Sie, dass Erstanträge für die ÜBH IV bis zum 15.06.2022 eingereicht werden müssen. Änderungsanträge in denenweitere Fördermonate beantragt werden ebenso. Änderungsanträge in denen keine zusätzlichen Fördermonate beantragt werden, können bis zum 30.09.2022 eingereicht werden.
25.05.2022, 12:00 Uhr - Endabrechnung für die Neustarthilfe (Förderzeitraum Januar bis Juni 2021):
Endabrechnungen für die Neustarthilfe (Förderzeitraum Januar bis Juni 2021) können noch bis 31.05.2022 eingereicht werden. Danach wird die Funktion im Antragsportal abgestellt. Erfolgt bis dahin keine Endabrechnung, muss der erhaltene Vorschuss vollständig zurückgezahlt werden. Das Einreichen der Endabrechnung ist verpflichtend und ausschließlich digital möglich. Hier geht es weiter zum Antragsportal. Eine Anleitung zur Abrechnung finden Sie hier.
01.04.2022, 15:30 Uhr - Corona Hilfen Aufstockung: Ab dem 01.04.2022 ist ein neues Förderprogramm für die Veranstaltungsbranche und das Schaustellergewerbe verfügbar. Alle Informationen zum Corona-Hilfsprogramm finden Sie hier.
24.03.2022, 15:30 Uhr - Neustarthilfe Plus: Die Neustarthilfe Plus läuft ebenfalls zum 31. März 2022 aus (Erst- und materielle Änderungsanträge).
24.03.2022, 15:30 Uhr - Überbrückungshilfen III Plus: Die Überbrückunshilfen III Plus können nur noch bis zum 31.03.2022 beantragt werden.
08.03.2022, 13:30 Uhr - Soforthilfen: Briefaktion gestartet – Im Rahmen der Bearbeitung der Corona Soforthilfen aus dem Jahr 2020 fragen wir derzeit per Brief die Ertragssteuernummer ab. Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung!
02.03.2022, 15:00 Uhr - Sonderfonds für Kulturveranstaltungen: Die Wirtschaftlichkeitshilfe inkl. Ausfallabsicherung wurde bis zum 31.12.2022 verlängert.
09.02.2022, 15:00 Uhr - Überbrückungshilfen IV: Bitte beachten Sie, dass das Fachverfahren für die Überbrückungshilfen IV uns als Bewilligungsstelle heute zur Verfügung gestellt worden ist. Wir bearbeiten Ihre Anträge nun schnellstmöglich und sorgfältig.
20.01.2022, 13:30 Uhr - Coronahilfen: Wir haben einige Antragsteller:innen per E-Mail „Corona Hilfen: Rückfragen zu Meldedaten“ oder per Brief gebeten, uns unvollständige oder fehlende Antragsdaten zu schicken, damit die Meldung an das Finanzamt, zu der wir verpflichtet sind, vorgenommen werden kann. Wir bitten Sie eindringlich, diesem Aufruf so schnell wie möglich nachzukommen. Sollten Sie Fragen hierzu haben, schreiben Sie uns bitte eine Mail an: Task-Force@bab-bremen.de.
07.01.2022, 11:00 Uhr - Überbrückungshilfen IV: Die Überbrückungshilfen IV können ab heute beantragt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie der Pressemitteilung.
+++Corona-Hilfe-Ticker+++
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17.12.2021, 11:00 Uhr - Neustarthilfe Plus: Die Kontonummer bei Anträgen für die Neustarthilfe-Plus im Zeitraum Oktober bis Dezember kann ab dem 17.12.2021 geändert werden. Weitere Informationen.
16.12.2021, 14:00 Uhr - Überbrückungshilfen III Plus: Unternehmen, für die der laufende Geschäftsbetrieb wegen behördlich angeordneter Corona-bedingter Maßnahmen unwirtschaftlich wäre (z.B. Konzertveranstalter) können auch bei freiwilliger Schließung Überbrückungshilfe-III-Plus beantragen. Diese Regelung gilt ausschließlich für den Zeitraum 01.11. – 31.12.2021. Weitere Informationen.
09.12.2021, 16:00 Uhr - Coronahilfen: Derzeit findet eine E-Mail-Aktion zum Datenabgleich in Bezug auf die Corona-Hilfen 2020 und 2021 der BAB statt.
06.12.2021, 16:30 Uhr - Coronahilfen: Für alle, die sofort über alle Neuerungen informiert sein wollen: Detaillierte aktuelle Informationen zu Antrags- und Abrechnungsverfahren der Coronahilfen – von der Neustarthilfe bis zur Überbrückungshilfe - bietet der Pushnachrichten-Service des BMWi.
29.11.2021, 13:00 Uhr - Neustarthilfen Plus: Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge zum Förderzeitraum Juli bis September sowie für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember endet am 31. März 2022. Dies gilt für Erst- und Änderungsanträge. Bitte beachten Sie: Es sind beide Förderzeiträume seperat zu beantragen.
29.11.2021, 13:00 Uhr - Überbrückungshilfen III Plus: Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge zum Förderzeitraum Juli bis Dezember endet am 31. März 2022. Prüfende Dritte können seit dem 22. Oktober 2021 die Kontoverbindung ändern- Diese Frist wurde ebenfalls auf den 31. März verlängert.
25.11.2021, 11:30 Uhr - Überbrückungshilfe III und IV: Informationen zur Verlängerung der Überbrückungshilfen III und bevorstehende Überbrückungshilfen IV finden Sie in der aktuellen Pressemitteilung des BMWi. Zur Pressemitteilung.
12.11.2021, 11:00 Uhr - Prüfung der Verlängerung der Härtefallhilfen: Eine Verlängerung der Antragsfrist wird derzeit geprüft; bis dahin wird es technisch weiterhin möglich sein, Anträge auch in den Ländern einzureichen, die aktuell die Möglichkeit zur Antragstellung nur bis zum 15.11.2021 vorsehen. Weitere Infos finden Sie auf der länderübergreifende Antragsplattform haertefallhilfe.de
06.10.2021, 15:00 Uhr - Verlängerung für die Überbrückungshilfe III Plus: Unternehmen können ab heute Überbrückungshilfe III Plus für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 beantragen. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des bmwk .
02.07.2021, 12:00 Uhr – Sonderfonds Kulturveranstaltungen: Startschuss zur Antragsstellung im Sonderfonds für Kulturveranstaltungen. Alle Infos für Veranstalter:innen finden Sie auf der Website www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.
01.07.2021, 10:00 Uhr – Überbrückungshilfe III Plus: Für die Monate Juli bis September steht die neue Überbrückungshilfe III Plus zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie bei der Senatspressestelle Bremen.
21.06.2021, 10:00 Uhr – Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe: Verlängerung der Antragsfrist, Erst- und Änderungsanträge können noch bis zum 31. Oktober gestellt werden.
16.06.2021, 12:30 Uhr – November- und Dezemberhilfe: Änderungsanträge können bis zum 31.07.2021 gestellt werden.
15.06.2021, 14:00 Uhr – Sonderfonds für Kulturveranstaltungen: Ab sofort können Veranstalter:innen sich für den Sonderfonds für Kulturveranstaltungen registrieren. Die Online-Registrierung finden Sie auf www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de.
14.06.2021, 10:00 Uhr – Überbrückungshilfe III: Abschlagszahlungen durch den Bund können nurnoch für Anträge die bis zum 30. Juni eingehen gewährt werden.
31.05.2021, 17:00 Uhr – Überbrückungshilfe II: Die Frist für Änderungsanträge wurde einmalig auf den 30. Juni verlängert.
18.05.2021, 17:00 Uhr – Härtefallhilfen: Anträge für die Härtefallhilfen können nun gestellt werden.
27.04.2021, 14:00 – Überbrückungshilfe III: Änderungsanträge für die ÜBH III können ab sofort gestellt werden.
15.04.2021, 15.00 Uhr – November- und Dezemberhilfe: Die Antragsfrist endet am 30. April.
09.04.2021, 15:00 Uhr – Neustarthilfe: Seit heute kann unser Coronahilfen-Team die Neustarthilfen bearbeiten. Die ersten Auszahlungen sind bereits erfolgt.
01.04.2021, 17:00 Uhr – Überbrückungshilfe III: Es wurden deutliche Verbesserungen an der Überbrückungshilfe III vorgenommen. Unter anderem wurde ein neuer Eigenkapitalzuschuss für besonders von der Corona-Krise betroffene Unternehmen eingeführt. Zudem sind neugegründete Unternehmen bis zum 31.10.2021 ab jetzt antragsberechtigt. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des bmwi.
31.03.2021, 18:00 Uhr – Überbrückungshilfe II: Heute endet die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe II.
30.03.2021, 09:00 Uhr – Neustarthilfe: Seit heute ist auch eine Antragstellung für Mehr-Personen-Kapitalgesellschaften möglich. In Kürze wird auch eine Direktantragstellung für Soloselbstständige mit Personengesellschaften möglich sein. Weitere Informationen finden Sie auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
23.03.2021, 09:00 Uhr – Neustarthilfe: Seit heute ist die Antragstellung der Neustarthilfe für Soloselbstständige auch über Prüfende Dritte möglich. Personengesellschaften, die einen Antrag auf Neustarthilfe stellen möchten, können dies ebenfalls über einen Prüfenden Dritten tun. Weitere Informationen finden Sie auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
17.03.2021, 16:00 Uhr – ÜBH III: Seit heute kann unser Coronahilfen-Team die Überbrückungshilfe III bearbeiten. Die ersten Auszahlungen erfolgen ab morgen.
04.03.2021, 9:00 Uhr – November- und Dezemberhilfen: November- und Dezemberhilfe können ab sofort auch für über 2 Millionen Euro beantragt werden – Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des bmwi.
04.03.2021, 9:00 Uhr – Novemberhilfe: Direktantragsteller und prüfende Dritte können seit dem 26.02.2021 monetäre Änderungsanträge stellen. Direktantragsteller können zusätzlich die Korrektur der IBAN- und Steuernummer beantragen.
24.02.2021, 15 Uhr – Überbrückungshilfe II: Ab jetzt können monetäre Änderungsanträge gestellt werden. Änderungen an IBAN- und Steuernummer können bereits seit dem 05.02.2021 durchgeführt werden..
11.02.2021, 9 Uhr – ÜBH III: Anträge für die Überbrückungshilfen III können nun gestellt werden. Alle Informationen finden Sie auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
11.02.2021, 10 Uhr: Der Bund richtet eine Hotline für prüfende Dritte ein. Diese erreichen Sie hier: +49 30 – 530 199 322
08.02.2021, 17:15 Uhr – Dezemberhilfen: Alle vollständig bereitgestellten Anträge sind fertig bearbeitet worden.
Etwa 25 Prozent der eingereichten Anträge waren unvollständig und befinden sich nun in Klärung. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa.
03.02.2021, 17:30 Uhr – Überbrückungshilfe II: Erweiterter EU-Beihilferahmen schafft zusätzliche Flexibilität bei Überbrückungshilfe II – Überbrückungshilfe II rückwirkend auch ohne Verlustrechnung möglich – weitere Informationen erhalten Sie in der Pressemitteilung des bmwi .
29.01.2021, 15:00 Uhr – Dezemberhilfe: Seit gestern kann unser Coronahilfen-Team die Dezemberhilfen bearbeiten. Die ersten Auszahlungen sind bereits erfolgt.
20.01.2021, 15 Uhr – Novemberhilfen: Alle vollständig bereitgestellten Anträge sind innerhalb von fünf Werktagen bearbeitet worden.
Etwa 20 Prozent der eingereichten Anträge waren unvollständig und befinden sich nun in Klärung. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa.
13.01.2021, 17 Uhr – Alle Informationen zum aktuellen Stand hinsichtlich der November- und Dezemberhilfen können Sie der Pressemitteilung der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa entnehmen. Hier kommen Sie zur Pressemitteilung.
13.01.2021, 16 Uhr – Novemberhilfen: Die Bearbeitung und Auszahlung der Novemberhilfen ist nun möglich.
05.01.2021, 17 Uhr – Abschlagszahlungen für außerordentliche Wirtschaftshilfen für Dezember gestartet. Mehr Informationen gibt es in der Pressemitteilung des bmwi
23.12.2020, 14:00 Uhr – Dezemberhilfe: Ab jetzt können die Dezemberhilfen über das Portal des Bundes beantragt werden
23.12.2020, 14:00 Uhr – Novemberhilfe – Update: Pressemitteilung der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa
23.12.2020, 14:00 Uhr – Novemberhilfe - Ergänzung zur vorherigen Tickermeldung: Nachträgliche Erhöhungen der Abschlagszahlung bis 50.000 € erfolgen erst ab Januar 2021.
21.12.2020, 15:00 Uhr – Novemberhilfe: Ab jetzt gibt es eine erhöhte Abschlagszahlung bis 50.000€
16.12.2020, 15:00 Uhr – Novemberhilfe: Die Notwendigkeit einer Änderung an einem Direktantrag kann seit dem 15.12.2020 über das digitale Antragssystem mitgeteilt werden. Ein entsprechender Änderungsantrag zu einem Direktantrag kann dann voraussichtlich ab Mitte Januar gestellt werden. Änderungsbedarf bei Antragsstellung über Dritte kann noch nicht mitgeteilt werden. Bitte warten Sie solange ab und wenden Sie sich nicht an die Bewilligungsstellen.
15.12.2020, 10 Uhr – Der grundsätzliche Bearbeitungsstatus der einzelnen Bundesprogramme ist jetzt übersichtlich einsehbar
07.12.2020, 10:00 Uhr – Novemberhilfen: Eine nachträgliche Änderung des Antrags nach Absenden über das digitale Antragssystem ist derzeit nicht möglich. Weitere Informationen zur Corona-Hilfe. Bitte warten Sie solange ab und wenden Sie sich nicht an die Bewilligungsstellen.
07.12.2020, 10:00 Uhr – Novemberhilfen: Zum jetzigen Zeitpunkt werden nur Abschlagszahlungen auf die Novemberhilfe geleistet, vorbehaltlich einer anschließenden Prüfung der Anträge durch die Bewilligungsstellen. Die Bewilligungsstellen können daher derzeit zu gestellten Anträgen weder Auskünfte erteilen, noch Änderungen vornehmen.
01.12.2020, 16.30 Uhr – Novemberhilfen: Zum jetzigen Zeitpunkt werden nur Abschlagszahlungen über den Bund bearbeitet und geleistet, vorbehaltlich einer anschließenden Prüfung der Anträge durch die Bewilligungsstellen der Länder. Die Bewilligungsstellen können derzeit zu gestellten Anträgen leider weder Auskünfte erteilen, noch Änderungen vornehmen. Dies wird erst möglich sein, sobald die hierfür notwendigen Programmierarbeiten abgeschlossen sind. Sehen Sie daher bitte von Nachfragen und Nachreichungen ab.
27.11.2020, 09:00 Uhr – Das Verfahren der regulären Bewilligung und Auszahlung der Novemberhilfen wird parallel vom Bund vorbereitet. Die Bewilligung soll ab Mitte Dezember und die Auszahlung ab Januar 2021 möglich sein.
26.11.2020, 15:00 Uhr – Novemberhilfen: Auszahlungen im Schnellverfahren für Soloselbstständige bis zu einem Betrag von 5.000€ und für Unternehmen bis zu einem Betrag von 10.000€ ab Ende November möglich. Zur Antragsstellung
26.11.2020, 15:00 Uhr – Novemberhilfen starten!
Pressemitteilung der Senatorin für Wirtschaft und Arbeit
30.10.2020, 09:00 Uhr – Zu den Corona-Hilfen zum Teillockdown, gibt es derzeit leider noch keine genauen Informationen.
Sobald es hierzu Informationen gibt, veröffentlichen wir diese auf dieser Seite.
Bitte sehen Sie vorerst von telefonischen Nachfragen ab. Falls eine telefonische Nachfrage unumgänglich ist, wenden Sie sich bitte an unsere Hotline unter: (0421) 361- 83573.
21.10.2020, 13 Uhr – Überbrückungshilfe wird verlängert, ausgeweitet und vereinfacht. Antragsstellung für die „Überbrückungshilfe Phase II“ jetzt möglich! Nähere Informationen erhalten Sie in der Pressemitteilung des Bundes.
30.09.2020, 15 Uhr – Phase 1 der Überbrückungshilfen geht in die Verlängerung. Für die in Phase 1 umfassten Fördermonate können bis zum einschließlich 09.10.2020 Anträge gestellt werden. Ab dem 10.10.2020 ist eine rückwirkende Antragsstellung nicht möglich.
07.09.2020, 9.00 Uhr – Die Überbrückungshilfe geht in die Verlängerung. Die 2. Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die 2. Phase können voraussichtlich ab Oktober gestellt werden, nach dem 30. September 2020 können rückwirkend keine Anträge für die 1. Phase gestellt werden.
17.08.2020, 13:00 Uhr – Fristverlängerung der Antragsstellung bis zum 30.09.2020
10.07.2020, 09:00 Uhr – Die neuen Corona-Überbrückungshilfen können jetzt beantragt werden!
08.07.2020, 15:00 Uhr – Die Pressemitteilung zu den Corona-Überbrückungshilfen der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen
08.07.2020, 09:00 Uhr – Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen
Mit den neuen Überbrückungshilfen greift die Bundesregierung kleinen und mittelständischen Unternehmen von Juni bis August 2020 unter die Arme.
29.06.2020, 15:00 Uhr – Warnung vor Betrugsversuchen:
Wenn Sie eine Rückforderung oder Ähnliches von Fördergeldern erhalten, ist in diesem immer ein Aktenzeichen, die Zuschusshöhe und Antrags-/Bescheiddatum angegeben – es muss nichts handschriftlich eingefügt werden. Wenn Sie sich unsicher sind, dann melden Sie sich bitte unter der im Bescheid angegebenen Rufnummer 96 00 40.
29.06.2020, 15:00 Uhr – Das Landeszuschussprogramm für Unternehmen mit mehr als 10 und weniger als 50 Beschäftigten endet am 30.06.2020. Anträge, die bis dahin eingereicht worden sind, werden derzeit geprüft und bearbeitet. Alle Anträge, die nach dem 30.06.2020 eingereicht werden, können nicht mehr bearbeitet werden. Informationen zu dem Programm
01.06.2020, 15:00 Uhr – Das Bundesprogramm für die Corona Soforthilfe endet am 31.05.2020. Anträge, die bis dahin eingereicht worden sind, werden derzeit geprüft und bearbeitet. Alle Anträge, die nach dem 31.05.2020 eingereicht werden, können nicht mehr bearbeitet werden. Der Bund plant bereits weitere Maßnahmen. Informationen zu dem Programm
29.05.2020, 15:00 Uhr – Das Bundesprogramm für die Corona Soforthilfe endet am 31.05.2020. Anträge, die bis dahin eingereicht worden sind, werden derzeit geprüft und bearbeitet. Alle Anträge, die nach dem 31.05.2020 eingereicht werden, können nicht mehr bearbeitet werden. Der Bund plant bereits weitere Maßnahmen.
07.05.2020, 10:00 Uhr – +++Warnung vor betrügerischen E-Mails+++ Derzeit werden vermehrt E-Mails mit einer betrügerischen Absicht versandt, mit denen Sie aufgefordert werden Geld zurück zu überweisen oder persönliche Daten anzugeben. Achten Sie bitte immer genau auf die exakte Domain. Die BAB verwendet ausschließlich E-Mailadressen mit den exakten Endungen @bab-bremen.de , @starthaus-bremen.de oder @wfb-bremen.de. E-Mailadressen wie z.B. @bab-bremen.de.com oder @babbremen.de stammen nicht von der BAB.
21.04.2020, 10:00 Uhr – Wenn es beim Hochladen der Dokumente im Rahmen der Antragsstellung zur Fehlermeldung kommt, sind die hochgeladenen Dokumente nicht korrekt:
Upload Feld 1 akzeptiert nur das korrekte PDF Antragsformular. Ebenfalls wird geprüft ob das Formular korrekt ausgefüllt ist, dazu gehören unter anderem Name, E-Mailadresse, IBAN und Postleitzahl.
Upload Feld 2 akzeptiert nur PDF und Bildformate wie JPG.
17.04.2020, 16:00 Uhr – Anträge, die ab dem 16.04.2020 handschriftlich ausgefüllt werden, werden nicht bearbeitet! Unvollständige Anträge werden nachrangig bearbeitet!!!
15.04.2020, 16:00 Uhr – Um Betrug vorzubeugen, überprüfen Sie bitte unbedingt die URL, wenn Sie sich auf der Antragsseite befinden. Diese muss beginnen mit https://bab.contingent.de.
15.04.2020, 10:00 Uhr – Wir begrüßen Herrn Hans Peter Schneider und freuen uns über die Unterstützung.
14.04.2020, 10:00 Uhr – Jetzt gibt es neue Berechnungshilfen für die Mitarbeiteranzahl und den Liquiditätsbedarf, zu finden beim jeweiligen Programm unter den FAQ.
14.04.2020, 10:00 Uhr – Private Lebenshaltungskosten von Soloselbstständigen werden über die Soforthilfen nur berücksichtigt, wenn der Antrag vor dem 01.04.2020 eingegangen ist. Die Grundsicherung der Bundesagentur für Arbeit steht Ihnen hier alternativ zur Verfügung.
09.04.2020, 10:00 Uhr – Nicht korrekt gestellte Anträge werden nachrangig bearbeitet.
08.04.2020, 10:00 Uhr – Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Auskünfte über den Bearbeitungsstand oder Antragseingang geben können. Unsere Mitarbeitenden sind auf die Bearbeitung der Anträge fokussiert.
07.04.2020, 09:00 Uhr – Die IHK-Handelskammer Bremen und die Handwerkskammer Bremen unterstützen Sie nun bei der Antragsstellung der Corona-Soforthilfe.