Der BAB-Museumsraum mit einem roten Baum im Vordergrund und einem Mann im Hintergrund

Zentrales Umsetzungsprogramm Klimaanpassung (ZUP)

Im April 2018 wurde die Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels des Landes und der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven verabschiedet. Dieser strategische Rahmen wird i.d.R. im Turnus von 5 Jahren fortgeschrieben. Übergeordnetes Ziel der Strategie ist, die Toleranz und die Widerstandsfähigkeit gegenüber Klimaveränderungen und deren Folgen sowie die Vorsorge und das Reaktionsvermögen der Stadtgemeinden sowie der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Dadurch besteht ein langfristig ausgerichteter strategischer Rahmen, wie sowohl den schleichenden als auch den abrupt auftretenden Klimafolgen begegnet werden kann. Langfristiges Ziel ist es, gute Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen und die Wettbewerbsfähigkeit auch bei potenziell eintretenden Klimafolgen in der Region zu erhalten.

Vor diesem Hintergrund zielt das „Zentrale Umsetzungsprogramm Klimaanpassung“ darauf ab, Vorhaben zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels, der Risikoprävention und der Katastrophenresilienz im Sinne der Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels des Landes und der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven zu fördern. Entsprechend der in der Klimaanpassungsstrategie formulierten Zielstellung sollen die geförderten Maßnahmen die Resilienz, Widerstands- und Zukunftsfähigkeit der Freien Hansestadt Bremen und ihrer beiden Stadtgemeinden stärken.

Dieses Programm wird zum Teil aus Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) ko-finanziert.

Wer wird gefördert?

  • A) juristische Personen des öffentlichen Rechts auf dem Gebiet des Landes Freie Hansestadt Bremen einschließlich ihrer senatorischen Dienststellen und Einrichtungen sowie die Dienststellen und Einrichtungen der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven; hierzu zählen ebenso die staatlichen Hochschulen;
  • B) juristische Personen des Privatrechts sowie sonstige Organisationsformen und Sondervermögen des Landes und seiner Stadtgemeinden, in denen Aufgaben der öffentlichen Verwaltung überführt sind gemäß der aktuellen Fassung des Beteiligungsberichts der Freien Hansestadt Bremen sowie der aktuellen Fassung des Beteiligungsberichts der Stadt Bremerhaven;
  • C) nichtwirtschaftliche und gemeinnützige Einrichtungen und Vereine im Sinne von § 21 BGB in Verbindung mit § 52 AO mit Sitz im Land Freie Hansestadt Bremen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung wird als Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung oder Vollfinanzierung als nicht rückzahlbare Förderung gewährt.

  • Für öffentliche Einrichtungen des Landes Bremen und seiner Stadtgemeinden gemäß Punkt A) sowie deren Beteiligungen gemäß Punkt B) wird eine Vollfinanzierung gewährt.
  • Für gemeinnützige Einrichtungen und Vereine gemäß Punkt C) wird eine Anteilfinanzierung von bis zu 95 % gewährt. Im Rahmen der Förderentscheidung wird die Höhe des Eigenanteils des Antragstellers in die Bewertung einbezogen.

Was wird gefördert?

Nicht-investive Maßnahmen, insbesondere

  • Ganzheitliche Konzepte, fachübergreifende Strategie- und Leitlinienentwicklungen, Gutachten, Studien, Analysen (insb. Risikobewertungen, Gefährdungsanalysen),
  • Simulationen, Modellierungen, Fachkarten und Modellrechnungen,
  • Monitoring-, Frühwarn-, Auskunfts- und Informationssysteme,
  • Maßnahmen zum Abbau von Informationsdefiziten und Umsetzungshemmnissen, (z.B. Sensibilisierungs-/Informationskampagnen, Beteiligungsverfahren, Beratungen)

Investive Maßnahmen, insbesondere

  • innovative ökosystembasierte Lösungen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels;
  • Anpassung und Verbesserung öffentlicher Infrastrukturen der Daseinsvorsorge mit Hilfe ökosystembasierter Lösungen (z. B. kleinräumige Maßnahmen der dezentralen Regenwasserwirtschaft im Quartier im Sinne des Schwammstadtprinzips);
  • Maßnahmen zur klimaangepassten Verbesserung des städtischen Umfelds, z. B. Umgestaltungen/Sanierungen öffentlicher Räume in multifunktionale Flächen, um innerstädtische Retentions- und Überflutungsflächen bei Starkregenereignissen zu schaffen;
  • Herstellung und Verbesserung technischer Infrastruktur, z. B. für Monitoring-, Frühwarn-, Auskunfts-/Informationssystemen;
  • Prototypen sowie pilothafte Maßnahmen zur Umsetzung von Konzepten, Strategien oder Leitlinien zur Steigerung der Klimaresilienz.

Voraussetzungen

  • Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen
  • Projektbeginn erst nach Antragstellung und Genehmigung
  • Projekt im Einklang mit Zielen und Schlüsselmaßnahmen der Anpassungsstrategie an die Folgen des Klimawandels Bremen/Bremerhaven
  • Projekt geht über gesetzlich vorgegebene Anforderungen hinaus
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht

Nicht förderfähig sind Maßnahmen, deren Finanzierung eine Beihilfe im Sinne des Artikel 107 Absatz 1 des Vertrags über die die Arbeitsweise der Europäischen Union enthält.

Antragsstellung

  • Beratung: Vereinbaren Sie gerne einen Termin für eine individuelle Beratung zum Förderprogramm mit uns.
  • Vorbereitung: Einreichen einer Projektskizze bei der BAB Bremer Aufbau-Bank GmbH (Projektträger)
  • Antrag stellen:
    • Nach Aufforderung durch die BAB
    • Digitales Einreichen der Projektbeschreibung und des förmlichen Antrags
  • Antragsentscheidung:
    • Begutachtung, Bewilligung, Begleitung und Evaluation durch die BAB
    • Zu Ihrem Antrag erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid von uns
    • Beginn des Vorhabens nur nach schriftlicher Genehmigung durch die BAB

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