Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Klimafreundlich und altersgerecht wohnen
Auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) können günstiges Geld und unsere kompetente Beratung nutzen, um den Wert Ihrer Immobilie nachhaltig zu erhalten und zu verbessern: Mit dem Programm Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften fördern wir mit der Durchleitung von KFW-Mitteln Maßnahmen, die nachhaltig Energiekosten senken und unser Klima schonen. Zudem können Sie den Einbruchschutz verbessern, oder Sie erhöhen durch den Abbau von Barrieren Ihren Wohnkomfort. So können Sie im Alter möglichst lange eigenständig in Ihren eigenen vier Wänden leben.
Auch der Thematik Wasser nach Plan rund um Ihr häusliches Abwasser, Frischwasser, der Kellerfeuchtigkeit und der ökologischen Regenwassernutzung nehmen wir uns an. Darüber hinaus bietet der Baustein PV nach Plan die Möglichkeit eine Photovoltaikanlage zu realisieren, hier haben sie zusätzlich die Möglichkeit einen Speicher, einen Wechselrichter, ein Notstromaggregat, sowie eine Lademöglichkeit für Elektromobilität und alle notwendigen Randarbeiten mit einzubinden. Des Weiteren können Sie über Energie nach Plan den Austausch von Zählerschränken sowie nicht anderweitig förderfähige Kosten für den Anschluss an das Fernwärmenetz finanzieren. Diese Bausteine ergänzen mit Mitteln der BAB die Vielseitigkeit unseres Förderprogramms Rund ums Haus.
Wer wird gefördert?
Wohnungseigentümergemeinschaften
Wie wird gefördert?
mit zinsgünstigen Krediten:
- annuitätische Darlehen (die aktuelle Konditionsübersicht in der unten anstehenden Dokumentenübersicht)
- Tilgungszuschüsse bei energetischen Maßnahmen
- Förderung bis 90 % der förderfähigen Kosten
- Darlehenslaufzeiten bis zu 10 Jahren
- Verzicht auf Grundschuldeintragungen
- Kombinierbar mit anderen Förderprogrammen
Was wird gefördert? - Unsere sechs Programmbausteine
Das Förderprogramm "Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften" besteht sechs Programmbereichen, die sie beliebig bis zur maximalen Fördersumme kombinieren können. Was in den einzelnen Bereichen gefördert wird und welche Besonderheiten jeweils zu beachten sind ist nachstehend aufgeführt.
Zur optimalen Ausschöpfung der bestehenden Fördermöglichkeiten beraten wir Sie gern.
Was wird gefördert?
Gefördert werden unter anderem:
- der Einbau von Heizsystemen mit erneuerbaren Energien
- die Optimierung des Heizungssystems
- die Erneuerung von Fenstern und Außentüren
- die Dämmung von z.B. Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
- der Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Programmbesonderheiten:
- Durchleitung der KfW-Förderdarlehen (261): Energieeffizient Sanieren
- Die aktuellen KfW-Voraussetzungen sind zu beachten
- Tilgungszuschuss auf Darlehenssumme in verschiedenen Stufen ab 5% für Maßnahmen, 50% für den/die Energiexperten:in
- Die Einbindung eines anerkannten Energieeffizienz-Experten:in ist notwendig, eine Liste finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de oder im Bremer Qualitätsnetzwerk www.energie-experten.net (nicht beim Einbau von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien)
- Ergänzende regionale Zuschussprogramme, wir beraten Sie gerne
Was wird gefördert?
Gefördert werden unter anderem:
- Photovoltaikanlagen (>800 Watt Gesamt-Wechselrichterleistung)
- Speicher
- Notstromfähigkeit
- Wallbox und notwendige Randarbeiten in Verbindung mit Photovoltaikanlagen
Programmbesonderheiten:
- Möglichkeit eines Tilgungsfreijahres
- Sondertilgungen und Rückzahlungen sind jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich
- Solarthermie- und PVT-Anlagen können über den Programmbereich „Energieeffizient Sanieren“ gefördert werden

In Kooperation mit Solar in Bremen.
Bei Fragen zur Ausgestaltung einer PV-Anlage hilft Ihnen das gemeinnützige Projekt Solar in Bremen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden unter anderem Maßnahmen:
- an Außenanlagen, z.B. Wege und Stellplätze
- an Eingangsbereichen, z.B. Haustüren
- zur vertikalen Erschließung, z.B. Rampen, Treppen, Treppenlifte und Aufzüge
- zur Anpassung der Raumgeometrie, z.B. Schwellenbeseitigung, Innentürverbreiterung und Raumgrößenanpassung
- an Sanitärräumen, z.B. bodengleiche Duschen und Halterungsstützen
- für Assistenzsysteme, z.B. Notrufsysteme oder Gebäudetechnik
Programmbesonderheiten:
- Durchleitung des KfW-Förderdarlehen (159): Altersgerecht Umbauen
- Die aktuellen KfW-Voraussetzungen sind zu beachten
Was wird gefördert?
Gefördert werden unter anderem:
- einbruchhemmende Türen, z.B. Nachrüsten mit Zusatzschlössern
- einbruchhemmende Fenster, z.B. Nachrüsten mit drehgehemmten Fenstergriffen
- Einbau einbruchhemmender Rollläden oder Gittern
- Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
- elektronische Anreizsystem, z.B. Gegensprechanlagen mit Videosystem oder Außenbeleuchtung
Programmbesonderheiten:
- Durchleitung des KfW-Förderdarlehen (159): Altersgerecht Umbauen / Einbruchschutz
- Die aktuellen KfW-Voraussetzungen sind zu beachten
Was wird gefördert?
Gefördert werden unter anderem Maßnahmen:
- zum Schutz vor Kanalrückstau, z.B. Rückstauverschlüsse und Abwasserhebeanlagen
- zur Sanierung von privaten, erdverlegten Abwasserleitungen
- zum Schutz vor Oberflächenwasser, z.B. bei Starkregen
- zur ökologischen Regenwasserbewirtschaftung, z.B. Dachbegrünung, Regenwassernutzung oder Entsiegelung
- zur Sanierung von Trinkwasserinstallationen, z.B. Austausch von Bleileitungen
Programmbesonderheiten:
- Möglichkeit eines Tilgungsfreijahres
- Sondertilgungen und Rückzahlungen sind jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich
- Bei Kanalsanierungen ist vorab eine Kanalprüfung erforderlich, hierfür gibt es ein Zuschussprogramm der Freien Hansestadt Bremen
Was wird gefördert?
Gefördert werden unter anderem:
- Zählerschrankwechsel
- nicht anderweitig förderfähige Fernwärme-Anschlusskosten
- notwendige Randarbeiten in Verbindung mit dem Zählerschrankwechsel, wie zum Beispiel die Erneuerung des Verteilerkastens und die Zählerschrankverlegung
Programmbesonderheiten:
- Sondertilgungen und Rückzahlungen sind jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich
Voraussetzungen:
- Bestandskräftiger Beschluss der WEG über die Maßnahme und die Finanzierung
- Mindestens 10 % Eigenmittel
- Der Verwalter muss zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung noch mind. zwei Jahre bestellt sein
- Rückzahlung des Darlehens ist im Wirtschaftsplan festgeschrieben
- Maßnahmen- und Objektbewertung durch einen BAB-Sachverständigen
- Beginn der Maßnahme erst nach Antragstellung und Genehmigung, als Beginn der Maßnahme gilt der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen. Vorbereitende Maßnahmen wie die Einholung von Angeboten und Begutachtungen können jedoch durchgeführt werden.
Antragsstellung
- Beratung: Vereinbaren Sie bei Beratungsbedarf zum Förderprogramm gerne einen Termin mit uns. Auf Wunsch stellen wir das Förderprogramm kostenfrei in einer Eigentümerversammlung vor.
- Vorbereitung: Holen Sie Angebote entsprechend der jeweils geltenden technischen Mindestanforderungen ein. Bei energetischen Maßnahmen (Ergänzungskredit KFW 358/359) benötigen Sie zunächst eine Zuschusszusage der KFW oder einen Zuwendungsbescheid der BAFA. Bei energetischer Sanierung zum Effizienzhaus (KFW261) ziehen Sie bitte einen Energieexperten hinzu. Weitere Vorbereitungen entnehmen Sie bitte dem Antrag. Wichtig: Es dürfen keine Aufträge für die Umsetzung der Maßnahme vor der Förderzusage erteilt werden.
- Antrag stellen: Den Antrag stellen Sie direkt an uns. Füllen Sie die oben aufgeführten Antragsdokumente aus und fügen die Anlagen hinzu – gerne gehen wir mit Ihnen den Antrag durch, um sicherzustellen, dass dieser vollständig ist und die Bearbeitung somit ungehindert erfolgen kann.
- Unterzeichnung des Darlehensvertrages: Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erfolgt die Unterzeichnung des Darlehensvertrages.
- Mittelabruf: Bei Bedarf können Sie die Mittel bei uns abrufen.
Erfolgsgeschichten rund um die Wohnraumförderung
Anträge auf Landesförderung "Heizungstausch" und "Wärmeschutz im Wohngebäudebestand" bis Ende August möglich
Im Rahmen der Förderprogramme "Heizungstausch" und "Wärmeschutz im Wohngebäudebestand" können Bremer:innen noch bis zum 31. August 2025 einen Antrag auf Landesförderung stellen. Die Senatorin setzt damit einen Beschluss des Senates um, nach dem Förderprogrammen vom Bund konsequent Vorrang eingeräumt werden soll.
Zur PressemitteilungMit dem Bremer Förderlotsen durch den Förderdschungel
Energetische Sanierung, Hauskauf oder Modernisierung - das alles kostet Geld. Im Land Bremen gibt es nicht nur zahlreiche Fördermittel, sondern auch einen Förderlotsen, der den richtigen Weg zum passenden Förderangebot weist.
Zum FörderlotsenNeuer Geschäftsführer bei der BAB – Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven
In der BAB – die Förderbank für Bremen und Bremerhaven fand zum 01.02.2025 ein Wechsel in der Geschäftsführung statt. Michael Lücken, der seit 2022 Teil der Geschäftsführung war, verabschiedet sich auf eigenen Wunsch aus der Doppelspitze. Sein Nachfolger, an der Seite von Ralf Stapp, ist Torsten Fischer.
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