Rund ums Haus
Kleine Kredite - große Wirkung - Modernisierungskredit
Nutzen Sie günstiges Geld und unsere kompetente Beratung, um den Wert Ihrer Immobilie nachhaltig zu erhalten und zu verbessern: Mit dem Programm Rund ums Haus fördern wir mit der Durchleitung von KFW-Mitteln Maßnahmen, die nachhaltig Energiekosten senken und unser Klima schonen. Zudem können Sie den Einbruchschutz verbessern, oder Sie erhöhen durch den Abbau von Barrieren Ihren Wohnkomfort. So können Sie im Alter möglichst lange eigenständig in Ihren eigenen vier Wänden leben.
Auch der Thematik Wasser nach Plan rund um Ihr häusliches Abwasser, Frischwasser, der Kellerfeuchtigkeit und der ökologischen Regenwassernutzung nehmen wir uns an. Darüber hinaus bietet der Baustein PV nach Plan die Möglichkeit eine Photovoltaikanlage zu realisieren, hier haben sie zusätzlich die Möglichkeit einen Speicher, einen Wechselrichter, ein Notstromaggregat, sowie eine Lademöglichkeit für Elektromobilität und alle notwendigen Randarbeiten mit einzubinden. Diese Bausteine ergänzen mit Mitteln der BAB die Vielseitigkeit unseres Förderprogramms Rund ums Haus.
Wer wird gefördert?
- Privatpersonen von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden/Eigentumswohnungen
im Land Bremen
Wie wird gefördert?
- Annuitätendarlehen bis zu 50.000 € (die aktuelle Konditionsübersicht finden Sie in der unten anstehenden Dokumentenübersicht)
- Tilgungszuschüsse bei der Sanierung zum KFW Effizienzhaus
- Verzicht auf Grundschuldeintrag
- Förderung bis 100% der förderfähigen Kosten
- Darlehenslaufzeit bis 10 Jahre
- Vergabe direkt an die Eigentümer
- Kombinierbar mit anderen Förderprogrammen
Was wird gefördert? - Unsere fünf Programmbereiche
Das Förderprogramm "Rund ums Haus" besteht fünf Programmbereichen, die sie beliebig bis zur maximalen Fördersumme kombinieren können. Was in den einzelnen Bereichen gefördert wird und welche Besonderheiten jeweils zu beachten sind ist nachstehend aufgeführt.
Zur optimalen Ausschöpfung der bestehenden Fördermöglichkeiten beraten wir Sie gern.
Was wird gefördert?
Gefördert wird unter anderem:
- der Einbau von Heizsystemen mit erneuerbaren Energien
- die Optimierung des Heizungssystems
- die Erneuerung von Fenstern und Außentüren
- die Dämmung von z.B. Wänden, Dachflächen und Geschossdecken
- der Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
- Wohnraumerweiterung
Programmbesonderheiten:
- Durchleitung von KfW-Förderdarlehen (261), mit Tilgungszuschuss auf die Darlehenssumme in verschiedenen Stufen für Maßnahmen, 50% Zuschuss für zertifizierte Energieexperten:in, die Einbindung ist notwendig. Eine Liste finden Sie unter www.energie-effizienz-experten.de oder im Bremer Qualitätsnetzwerk www.energie-experten.net
- Durchleitung KFW Ergänzungskredit (358/359), mit Zinsverbilligung sofern das zu versteuernde Haushaltseinkommen unter 90.000 € liegt; nur in Kombination mit Zuschusszusage der KFW oder dem Zuwendungsbescheid der BAFA möglich
- Die aktuellen KfW-Voraussetzungen sind zu beachten
- Ergänzende regionale Zuschussprogramme, wir beraten Sie gerne
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen unter anderem
- Photovoltaikanlagen
- Wechselrichter (>800 Watt Gesamt-Wechselrichterleistung)
- Speicher
- Notstromfähigkeit
- Lademöglichkeit für Elektromobilität und notwendige Randarbeiten in Verbindung mit Photovoltaikanlagen
Programmbesonderheiten:
- Ein Tilgungsfreijahr
- Sondertilgungen und Rückzahlungen sind jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich
- Solarthermie- und PVT-Anlagen können über den Programmbereich „Energieeffizient Sanieren“ gefördert werden
In Kooperation mit Solar in Bremen.
Bei Fragen zur Ausgestaltung einetr PV-Anlage hilft Ihnen das gemeinnützige Projekt Solar in Bremen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden unter anderem Maßnahmen:
- an Außenanlagen, z.B. Wege und Stellplätze
- an Eingangsbereichen, z.B. Haustüren
- zur vertikalen Erschließung, z.B. Rampen, Treppen, Treppenlifte und Aufzüge
- zur Anpassung der Raumgeometrie, z.B. Schwellenbeseitigung, Innentürverbreiterung und Raumgrößenanpassung
- an Sanitärräumen, z.B. bodengleiche Duschen und Halterungsstützen
- für Assistenzsysteme, z.B. Notrufsysteme oder Gebäudetechnik
Programmbesonderheiten:
- Durchleitung des KfW-Förderdarlehen (159): Altersgerecht Umbauen
- Die aktuellen KfW-Voraussetzungen sind zu beachten
Was wird gefördert?
Gefördert werden unter anderem:
- einbruchhemmende Türen, z.B. Nachrüsten mit Zusatzschlössern
- einbruchhemmende Fenster, z.B. Nachrüsten mit drehgehemmten Fenstergriffen
- Einbau einbruchhemmender Rollläden oder Gittern
- Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen
- elektronische Anreizsystem, z.B. Gegensprechanlagen mit Videosystem oder Außenbeleuchtung
Programmbesonderheiten:
- Durchleitung des KfW-Förderdarlehen (159): Altersgerecht Umbauen / Einbruchschutz
- Die aktuellen KfW-Voraussetzungen sind zu beachten
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen unter anderem:
- zum Schutz vor Kanalrückstau, z.B. Rückstauverschlüsse und Abwasserhebeanlagen
- zur Sanierung von privaten, erdverlegten Abwasserleitungen
- zum Schutz vor Oberflächenwasser, z.B. bei Starkregen
- zur ökologischen Regenwasserbewirtschaftung, z.B. Dachbegrünung, Regenwassernutzung oder Entsiegelung
- zur Sanierung von Trinkwasserinstallationen, z.B. Austausch von Bleileitungen
Programmbesonderheiten:
- Sondertilgungen und Rückzahlungen sind jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich
- Bei Kanalsanierungen ist vorab eine Kanalprüfung durch ein zertifiziertes Fachunternehmen erforderlich. Hierfür gibt es ein Zuschussprogramm der Freien Hansestadt Bremen
Voraussetzungen:
- Beginn der Maßnahme erst nach Antragstellung und Genehmigung, als Beginn der Maßnahme gilt der Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen, ausgenommen hiervon ist der KFW Ergänzungskredit (358/359). Vorbereitende Maßnahmen wie die Einholung von Angeboten und Begutachtungen können jedoch durchgeführt werden.
Antragsstellung
- Beratung: Vereinbaren Sie bei Beratungsbedarf zum Förderprogramm gerne einen Termin mit uns.
- Vorbereitung: Holen Sie Angebote entsprechend der jeweils geltenden technischen Mindestanforderungen ein. Bei energetischen Maßnahmen (Ergänzungskredit KFW 358/359) benötigen Sie zunächst eine Zuschusszusage der KFW oder einen Zuwendungsbescheid der BAFA.
Bei energetischer Sanierung zum Effizienzhaus (KFW261) ziehen Sie bitte einen Energieexperten hinzu. Holen Sie frühzeitig eine aktuelle kostenfreie SCHUFA-Datenkopie und einen aktuellen Grundbuchauszug ein. Weitere Vorbereitungen entnehmen Sie bitte dem Antrag. Wichtig: Es dürfen keine Aufträge für die Umsetzung der Maßnahme vor der Förderzusage erteilt werden, ausgenommen hiervon ist der KFW Ergänzungskredit (358/359). - Antrag stellen: Den Antrag stellen Sie direkt an uns. Füllen Sie die oben aufgeführten Antragsdokumente aus und fügen die Anlagen hinzu – gerne gehen wir mit Ihnen den Antrag durch, um sicherzustellen, dass dieser vollständig ist und die Bearbeitung somit ungehindert erfolgen kann.
- Unterzeichnung des Darlehensvertrages: Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erfolgt die Unterzeichnung des Darlehensvertrages.
- Mittelabruf: Bei Bedarf können Sie die Mittel bei uns abrufen.
Erfolgsgeschichten rund um die Wohnraumförderung
Energetische Sanierung, Hauskauf oder Modernisierung - das alles kostet Geld. Im Land Bremen gibt es nicht nur zahlreiche Fördermittel, sondern auch einen Förderlotsen, der den richtigen Weg zum passenden Förderangebot weist.
Zum FörderlotsenDie Energie-Kosten sind auf einem Rekordhoch. Jedoch benötigen wir Strom für unseren Alltag. Wie sich mit ein paar kleinen Änderungen eine Menge Energie sparen lässt, zeigen wir in unseren Energiespartipps für den privaten und den Büro-Alltag.
Zu den TippsHäuser energieeffizient zu modernisieren lohnt sich für die Umwelt, senkt die Energiekosten und erhört den Wohnkomfort. Aber was kostet das? Gibt es hierfür Förderungen vom Staat? Und welche Maßnahmen lohnen sich am meisten? Der Bremer Förderlotse von der BAB hilft weiter.
Zum Interview mit dem Förderlotsen