Wohnraumförderung Neubau mittleres Preissegment
Wer wird gefördert?
- Natürliche und juristische Personen
Wie wird gefördert?
mit zinslosem Darlehen für 30 Jahre und Kostenzuschuss.
- Kostenzuschuss bis 10.000 € je Wohneinheit
- Darlehen bis zu 65 v. H. der förderfähigen Herstellkosten
- Die förderfähigen Kosten (Kosten des Baugrundstücks, des Gebäudes und Baunebenkosten) dürfen höchstens 5.100 €/m²/Wfl. betragen.
- Bezahlbarer Wohnraum oberhalb der Sozialwohnungsmiete
Was wird gefördert?
Der Neubau von Wohnraum mit mehr als zwei Mietwohnungen oder von Mietreihenhäusern
Voraussetzungen:
- Energieniveau mindestens Effizienzhaus-Standard 40
- Barrierefreiheit gemäß Brem LBO nach DIN 18040-2
- Eigenleistung in Höhe von mind. 15 v. H. der Gesamtkosten
- Vermieten der Wohnungen an Berechtigte
- Anfangsmiete (monatlich netto/kalt) 9,00 €/m²/Wfl., bei 1-Zimmer-Apartments zusätzlich 0,70 €/m²/Wfl.. Die Miete darf seitens des Förderungsnehmers um max. 1 v. H. p.a. bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden.
- Dauer der Zweckbestimmung 30 Jahre
- Grundbuchliche Absicherung des Förderungsdarlehns innerhalb von 85 v. H. der Gesamtherstellungskosten
Auskünfte über bautechnische Förderungsvoraussetzungen erhalten Sie bei:
Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung - Referat 73 -, Contrescarpe 72, 28195 Bremen (Jan-Niclas Döpkens Tel. 0421/361-95074, E-Mail: jan-niclas.doepkens@bau.bremen.de)
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung von Darlehen bzw. eines Zuschusses besteht nicht.
Antragsstellung
- Beratung: Vereinbaren Sie bei Beratungsbedarf zum Förderprogramm gerne einen Termin mit uns.
- Vorbereitung: Vor Baubeginn ist die Einbeziehung des Bauvorhabens in die Förderung formlos bei Die Senatorin für Bau Mobilität und Stadtentwicklung – Referat 73 -, Contrescarpe 72, 28195 Bremen (Herrn Döpkens, Tel. 0421/361 95074, E-Mail: jan-niclas.doepkens@bau.bremen.de) zur Prüfung der Förderungswürdigkeit anzumelden. Zusätzlich wird neben der technischen Prüfung eine Bonitätsprüfung von der Bremer Aufbau- Bank GmbH durchgeführt.
- Antrag stellen: Bitte kontaktieren Sie uns damit wir Ihnen die Antragsunterlagen zusenden können und füllen Sie diese anschließend aus.
- Unterzeichnung des Förderungsvertrages: Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erfolgt die Unterzeichnung des Förderungsvertrages.
- Mittelabruf: Bei Bedarf können Sie die Mittel bei uns abrufen.
Erfolgsgeschichten rund um die Wohnraumförderung
Im Januar 2024 ist die neue Investitionsförderung für die gewerbliche Wirtschaft (GRW) im Land Bremen gestartet. Mit dem Programm werden vorrangig kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU), die unter anderem eine neue Betriebsstätte gründen, eine bestehende erweitern oder in besondere umweltverbessernde Vorhaben investieren wollen, unterstützt. In Ausnahmefällen können auch große Unternehmen gefördert werden, insbesondere bei Investitionen in besondere umweltverbessernde Maßnahmen.
Zur PressemitteilungDie Generation der Zeitzeuginnen und Zeitzeugen stirbt – und mit ihrem Verschwinden müssen neue Wege in der Erinnerungskultur gefunden werden. Auch der Denkort Bunker Valentin entwickelt innovative Formate, die mithilfe des Förderprogramms „Bremen DIGITAL“ umgesetzt werden sollen.
Zum ArtikelDie Energie-Kosten sind auf einem Rekordhoch. Jedoch benötigen wir Strom für unseren Alltag. Wie sich mit ein paar kleinen Änderungen eine Menge Energie sparen lässt, zeigen wir in unseren Energiespartipps für den privaten und den Büro-Alltag.
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