EFRE-Mikrodarlehen

Eine Finanzierung ist nicht immer einfach! Mit dem EFRE-Mikrodarlehen erhalten Gründer:innen, Kleinunternehmen sowie Freiberufler:innen im Land Bremen ein Darlehen, das einen geringen Kapitalbedarf deckt.

Dabei kann das EFRE-Mikrodarlehen Finanzierungsbedarfe – unabhängig von der Branche – begleiten, wenn eure Hausbank eine Finanzierung ablehnt, weil zum Beispiel kein oder nur wenig Eigenkapital bzw. keine (ausreichenden) Sicherheiten vorhanden sind.

Dieses Programm wird mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des EFRE Programms Land Bremen 2021-2027 kofinanziert.

Wer wird gefördert?

Natürliche Personen, freiberuflich Tätige, kleine Unternehmen.

Was wird gefördert?

Finanziert werden können

  • Investitionen- und projektbezogene Betriebsmittel, die mit der Gründung oder der Übernahme des Kleinunternehmens/einer freiberuflichen Existenz zusammenhängen,
  • Investitionen und projektbezogene Betriebsmittel für die weitere Entwicklung, den Ausbau oder die Erweiterung eines bestehenden Kleinunternehmens/einer freiberuflichen Existenz.

Wie wird gefördert?

  • Begleitet werden können Vorhaben mit einem Gesamtkapitalbedarf bis zum 100.000 EUR, wobei der Anteil des Mikrodarlehens maximal 50.000 EUR betragen kann.
  • Die Laufzeit beträgt regelmäßig bis zu 8 Jahre bei einer tilgungsfreien Zeit von bis zu 2 Jahren.
  • Der Zinssatz beträgt derzeit 2,5 % p. a. nominal und ist für die gesamte Laufzeit bindend.
  • Zins- und Tilgungsleistungen erfolgen monatlich.
  • Sondertilgungen sind kostenfrei möglich.

Wo beantrage ich die Mittel?

Die Mittel können beantragt werden beim

Starthaus Bremen & Bremerhaven
Bremer Aufbau-Bank GmbH
Domshof 14/15
28195 Bremen
Telefon (0421) 9600-372
mikrokredit@starthaus-bremen.de

Grundsätze der Kreditvergabe:

  • Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung des (zu gründenden) Unternehmens befindet sich im Land Bremen.
  • Der Antrag auf Finanzierung ist vor Beginn des Vorhabens – insbesondere vor Beauftragung von Maßnahmen, Anschaffung von Investitionen zu stellen.
  • Ausreichende fachliche und kaufmännische Kenntnisse und Fähigkeiten und ausreichende Kreditwürdigkeit der Antragstellenden muss gegeben sein.
  • Das Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
  • Andere Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten sind vorrangig zu nutzen.
  • Ein Rechtsanspruch auf Finanzierung/Förderung besteht nicht.