Liquiditätshilfen
Flüssig und handlungsfähig bleiben
Wenn Ihre Geschäftsbank (allein) das Risiko scheut, Ihren Finanzierungsbedarf zu decken, fördern wir mit Liquiditätshilfen. Mit Krediten stärken und stabilisieren wir die wirtschaftlichen Verhältnisse von Unternehmen im Land Bremen.
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen entsprechend den KMU-Kriterien der EU
- Größere mittelständische Unternehmen, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Mio. EUR nicht überschreitet
Wie wird gefördert?
mit Krediten im Rahmen zulässiger Beihilfewerte nach geltenden De-minimis-Regelungen:
- Höhe max. 1 Mio. EUR
- Laufzeit und Verzinsung sind vorhabenabhängig
Was wird gefördert?
- Arbeitsplatz schaffende oder sichernde Maßnahmen aller Wirtschaftszweige