Landesbürgschaften
Wir verbürgen uns für Ihren Erfolg
Im Auftrag der Freien Hansestadt Bremen bürgen wir im eigenen Namen für Kredite an vertrauenswürdige Kreditnehmer. Voraussetzung: Es handelt sich um tragfähige Vorhaben, die im besonderen Interesse des Landes Bremen liegen.
Wer ist antragsberechtigt?
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz im Land Bremen
- Sonstige Einrichtungen der Wirtschaft mit Sitz im Land Bremen
- Freiberuflich Tätige mit Sitz im Land Bremen
- Idealvereine mit Sitz im Land Bremen
- Nicht gewerblich tätige Einrichtungen mit Sitz im Land Bremen
Wie wird gefördert?
Art, Höhe und Laufzeit
- Ausfallbürgschaften mit Begrenzung auf einen Höchstbetrag
- maximal 80 % für Wirtschaftsunternehmen
- entsprechend des Finanzierungszwecks maximal 15 Jahre
Kosten der Bürgschaftsübernahme
Für die Bearbeitung und Übernahme einer Bürgschaft berechnen wir:
- Antragsentgelt in Höhe von 1 v. H. der beantragten Bürgschaftssumme
- Verwaltung der Bürgschaft 0,75 v. H. p.a. des Bürgschaftsbetrages
Was kann verbürgt werden?
- Kredite für Investitionen
- Betriebsmittelkredite und Avalkredite
- Kredite zur Refinanzierung und Konsolidierung eines Unternehmens
Grundsätze für die Übernahme von Bürgschaften
- Richtlinien der Freien Hansestadt Bremen vom 1. Februar 2019
- Kreditrückzahlung ist bei normalem wirtschaftlichen Ablauf innerhalb der vereinbarten Zahlungstermine zu erwarten
- Alle ihm zumutbaren Sicherheiten sind vom Kreditnehmer zu bestellen
- Kein Rechtsanspruch auf Übernahme einer Bürgschaft
Antragsstellung
Antrag über Ihre Hausbank:
Bitte stellen Sie Ihren Antrag auf Übernahme einer Bürgschaft über Ihre Hausbank. Diese reicht ihn dann bei uns ein.