Der BAB-Museumsraum mit einem roten Baum im Vordergrund und einem Mann im Hintergrund

EFRE-Innovationsdarlehen

Die Investition fördern

Innovationen im Unternehmen sind heute wichtiger denn je. Mit unserer Förderung können Darlehen zur Finanzierung betrieblicher Maßnahmen zur Produktion, Entwicklung oder Ausführung neuer oder erheblich verbesserter Produkte, Prozesse, Dienstleistungen, Liefermethoden, Produktionsmethoden oder Organisations- oder Prozessinnovationen einschließlich der Entwicklung von Geschäftsmodellen bereitgestellt werden.

Wir begleiten Sie in allen Phasen des Projektes, damit sich Ihr Aufwand in Grenzen hält und Ihr Investitionsvorhaben ein Erfolg wird. Die Ko-Finanzierung der Darlehen erfolgt mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des EFRE Programms Land Bremen 2021-2027.

Wir freuen uns auf Ihre innovativen Ideen.

Wer wird gefördert?

  • Innovative kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung im Land Bremen.

Wie wird gefördert?

Zinsverbilligte Darlehen mit einem Nennbetrag von bis zu 500.000 EUR.

  • Üblicherweise Zinsen von 0,25 % p. a.
  • Laufzeit von reinen Investitionsdarlehen beträgt bis zu 10 Jahre; bis zu 5 Jahre, wenn mehr als 30 % der Darlehenssumme für vorhabenbezogene Personal- und Sachkosten verwendet werden
    • Maximal 3 Tilgungsfreie Jahre
  • Bereitstellung der Finanzierung in Tranchen (Auszahlung ex ante), basierend auf vereinbarten Meilensteinen, die den Fortschritt des Vorhabens überprüfen.
  • Investitionen ab 50.000 € werden mit Vorlage der Rechnung erstattet

Was wird gefördert?

  • Vorhabenbezogene Investitionen für Maschinen, Geräte, Versuchsausstattungen und Messgeräte für die Entwicklung bis hin zum optimierten Prototypenbau
  • Betriebliche Maßnahmen zur Produktion, Entwicklung oder Ausführung neuer oder erheblich verbesserter Produkte, Prozesse, Dienstleistungen, Liefermethoden, Produktionsmethoden oder Organisations- oder Prozessinnovationen
  • Vorhabenbezogene Personal- und Sachkosten
  • Entwicklung von Geschäftsmodellen

Voraussetzungen/Grundsätze:

  • Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen
  • Es werden neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickelt
  • Es besteht ein technisches und finanzielles Risiko
  • Das Projekt ist regionalwirtschaftlich relevant
  • Das Projekt verspricht mittelfristig einen wirtschaftlichen Erfolg
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht

Antragsstellung

  • Beratung: Vereinbaren Sie gerne einen Termin für eine individuelle Beratung zum Förderprogramm mit uns. In Bremerhaven wird die Beratung grundsätzlich zusammen mit der BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH durchgeführt.
  • Vorbereitung: Einreichen einer Projektskizze bei der BAB Bremer Aufbau Bank GmbH
  • Antrag stellen:
    • Nach Aufforderung durch die BAB ist ein förmlicher digitaler Antrag zu stellen
  • Antragsentscheidung:
    • Begutachtung, Begleitung und Evaluation des Innovationsvorhabens durch die BAB
    • Kreditentscheidung durch die BAB
    • Mit dem Vorhaben soll erst nach Kreditbewilligung begonnen werden.