Der BAB-Museumsraum mit einem roten Haus im Vordergrund und einer Frau und kleinem Mädchen im Hintergrund

Genossenschaftsförderprogramm

Anschubfinanzierung zur Unterstützung von Genossenschaften zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums

Zur Herstellung bzw. Erwerb bezahlbaren Wohnraums bilden sich vermehrt Wohnungsgenossenschaften. Für junge Wohnungsgenossenschaften stellen wir Zuschüsse bereit, um die Schaffung bzw. den Erwerb bezahlbarer Mietwohnungen in der Stadtgemeinde Bremen zu unterstützen.

Wer wird gefördert?

  • In das Genossenschaftsregister eingetragene Genossenschaften (e. G.), die frühestens 2016 gegründet wurden und solche, die sich in Gründung befinden (i.G.)

Wie wird gefördert?

mit Zuschuss:

  • Zuschüsse bis zu 60.000 € / Wohneinheit („Förderweg 1“) bzw. 15.000 € / Wohneinheit („Förderweg 2“).
    Der „Förderweg 1“ beinhaltet im Vergleich zum „Förderweg 2“ drei Mietpreissegmente, um den sozialen Wohnraum zu fördern - Details hierzu siehe Voraussetzungen.
  • Kombinierbar mit anderen Förderprogrammen
  • Eigenkapital i. H. v. mind. 15 v. H. der Gesamtkosten

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm "Genossenschaften" fördert Wohnungsgenossenschaften zur Herstellung bezahlbaren Wohnraums in der Stadtgemeinde Bremen

Voraussetzungen:

Gemeinsame Voraussetzungen für den „Förderweg 1“ und den „Förderweg 2“:

  • Energieniveau mindestens Effizienzhaus-Standard 40
  • Gewährleistung einer gewerblichen Nutzung des Erdgeschosses
  • Beginn der Maßnahme nicht vor Erteilung des Bescheides über die grundsätzliche Einbeziehung in die Genossenschaftsförderung

Besondere Voraussetzungen beim „Förderweg 1“:

  • Mietpreissegmente:
    • 30 v. H. der Wohnungen aus dem Programm der Sozialen Wohnraumförderung zu 6,80 €/m² monatlich; Miet- und Belegungsbindung 40 Jahre
    • ca. 30 v. H der Wohnungen in einem mittleren Mietpreissegment zu 8,00 – 9,00 €/m² monatlich; Mietbindung 40 Jahre; für die ersten 10 Jahre gelten insbesondere in Bezug auf Mieterhöhungen und Vertragsgestaltung die Regelungen zur Mietpreisbindung aus der sozialen Wohnraumförderung
    • ca. 40 v. H. der Wohnungen im freifinanzierten Mietpreissegment je nach Lage zu 10,00 – 11,00 €/m² monatlich. Es besteht keine Miet- und Belegungsbindung

Besondere Voraussetzungen/Erleichterungen beim „Förderweg 2“ zum Bestandserwerb:

  • Im Bestandserwerb finden die geltenden Voraussetzungen des Effizienzhaus-Standards 40 und die Einrichtung von Gewerbe im Erdgeschoss keine Anwendung
  • Förderfähig sind nur Gebäude, die mind. Die Energieeffizienzklasse D aufweisen oder innerhalb eines Jahres durch Sanierung mind. Die Energieeffizienzklasse B nachweisen können.

Ein Rechtsanspruch auf den Zuschuss besteht nicht.

Antragsstellung

  • Beratung: Inhaltliche Beratung zu dieser Förderung bietet Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
    - Referat 73 -, Contrescarpe 72, 28195 Bremen (Herren Czekaj (konzeptionell), Tel. 0421/361-29043 und Hallerstede (förderrechtlich), Tel. 0421/361-29069).
    Bei Beratungsbedarf zu allen im Land Bremen abrufbaren Förderprogrammen für Wohngebäude kontaktieren Sie gerne unseren Förderlotsen.
  • Vorbereitung: Vor Baubeginn ist die Einbeziehung des Bauvorhabens in die Förderung formlos bei Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung (Kontakte siehe Beratung) zur Prüfung der Förderungswürdigkeit anzumelden. Wichtig: Es dürfen keine Aufträge für die Umsetzung der Maßnahme vor der Förderzusage erteilt werden.
  • Antrag stellen: Nach erfolgreicher Prüfung der Förderfähigkeit (siehe Vorbereitung) erhalten Sie von uns die entsprechenden Antragsunterlagen. Den Förderungsantrag reichen Sie dann mit den erforderlichen Unterlagen bei uns ein.
  • Unterzeichnung des Förderungsvertrages: Nach erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags erfolgt die Unterzeichnung des Förderungsvertrages.
  • Mittelabruf: Nach Erfüllung der im Förderungsvertrag genannten Voraussetzungen können Sie den Zuschuss bei uns abrufen.