Der BAB-Museumsraum mit einem roten Baum im Vordergrund und einem Mann im Hintergrund

Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI)

Den Fortschritt fördern

Ausschreibung: FEI-Förderung 2027

Ab sofort können Projektskizzen bei der BAB bis zum 15.08.2024 eingereicht werden. Alle weiteren Informationen zum Verfahren in der Ausschreibung.

Innovationen im Unternehmen sind heute wichtiger denn je. Wir helfen Ihnen mit der FEI-Förderung, das Risiko bei der Entwicklung von Produkten, Verfahren und Dienstleistungen zu minimieren. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Suche nach Bremer Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft.

Wir begleiten Sie in allen Phasen des Projektes, damit sich Ihr Aufwand in Grenzen hält und Ihr Innovationsvorhaben ein Erfolg wird.

Dieses Programm wird zum Teil mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung/EFRE-Darlehensfonds Bremen kofinanziert.

Wir freuen uns auf Ihre innovativen Ideen.

Wer wird gefördert?

  • Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Großunternehmen unter besonderen Voraussetzungen
  • Forschungseinrichtungen, im Rahmen von Verbundprojekten mit Unternehmen

Wie wird gefördert?

Nicht rückzahlbare Zuschüsse für

  • Sozialversicherungspflichtig beschäftigtes Personal
  • Instrumente und Ausrüstung
  • Fremdleistung wie Beratung und ähnliche Dienstleistungen
  • Sonstige Betriebskosten wie z.B. Materialkosten oder Kosten für Fertigungs- oder Dienstleistungsaufträge an Dritte
  • Einzelprojekte mit bis zu 150.000 €
  • Verbundprojekte zwischen Unternehmen oder Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit bis zu 250.000 €

    Was wird gefördert?

    • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
    • Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen
    • Innovationscluster
    • Prozess- und Organisationsinnovationen
    • Investitionen für Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen

    Voraussetzungen/Grundsätze:

    • Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen
    • Projektbeginn erst nach Antragstellung und Genehmigung
    • Es werden neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickelt
    • Es besteht ein technisches und finanzielles Risiko
    • Das Projekt ist regionalwirtschaftlich relevant
    • Das Projekt verspricht mittelfristig einen wirtschaftlichen Erfolg
    • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht

    Antragsstellung

    • Beratung: Vereinbaren Sie gerne einen Termin für eine individuelle Beratung zum Förderprogramm mit uns
    • Vorbereitung: Einreichen einer Projektskizze bei der BAB Bremer Aufbau Bank GmbH oder BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH (Projektträger)
    • Antrag stellen:
      • Nach Aufforderung durch die BAB oder BIS
      • Digitales Einreichen der Projektbeschreibung und des förmlichen Antrags
    • Antragsentscheidung:
      • Begutachtung, Bewilligung, Begleitung und Evaluation durch die BAB oder die BIS
      • Zu Ihrem Antrag erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid von uns
      • Beginn des Vorhabens nur nach schriftlicher Genehmigung durch die BAB oder BIS