Diversity in KMU
Im Rahmen von Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI)
Erstmalig wurde das operative Ziel „Diversität und Gendergerechtigkeit“ als Querschnittsziel in der Innovationsstrategie Land Bremen 2030 verankert. Mit der FEI-Förderung „Gender Diversity“ sollen Strategien diverser Personalstrukturen in Unternehmen unterstützt werden. Gefördert werden unter anderem Führungsmodelle, die Frauen als Fach- und Führungskräfte, insbesondere in den MINT-Berufen stärken. Ziel ist zudem die Entwicklung von Arbeitswelten, wo unterschiedliche Talente, Perspektiven und Kompetenzen interdisziplinär zusammenkommen können sowie die Reduzierung von Gender Gaps.
Dieses Programm wird zum Teil mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung kofinanziert.
Wir freuen uns auf Ihre innovativen Ideen.
Wer wird gefördert?
- Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
Wie wird gefördert?
Nicht rückzahlbare Zuschüsse für
- Sozialversicherungspflichtig beschäftigtes Personal
- Instrumente und Ausrüstung
- Fremdleistung wie Beratung und ähnliche Dienstleistungen
- Sonstige Betriebskosten wie z. B. Materialkosten
- Einzelprojekte mit bis zu 150.000 €
Was wird gefördert?
- Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen
- Prozess- und Organisationsinnovationen
Voraussetzungen/Grundsätze:
- Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen
- Projektbeginn erst nach Antragstellung und Genehmigung
- Es werden innovative Maßnahmen zur Erhöhung der Gendergerechtigkeit und Diversität entwickelt
- Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht
Antragsstellung
- Beratung: Vereinbaren Sie gerne einen Termin für eine individuelle Beratung zum Förderprogramm mit uns
- Vorbereitung: Einreichen einer Projektskizze bei der BAB Bremer Aufbau Bank GmbH oder BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH (Projektträger)
- Antrag stellen:
- Nach Aufforderung durch die BAB oder BIS
- Digitales Einreichen der Projektbeschreibung und des förmlichen Antrags
- Antragsentscheidung:
- Begutachtung, Bewilligung, Begleitung und Evaluation durch die BAB oder die BIS
- Zu Ihrem Antrag erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid von uns
- Beginn des Vorhabens nur nach schriftlicher Genehmigung durch die BAB oder BIS