Der BAB-Museumsraum mit einem roten Baum im Vordergrund und einem Mann im Hintergrund

Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen öffentlicher Veranstaltungs- und Kulturstätten im Land Bremen (Bremen DIGITAL)

Wichtiger Hinweis

Ab dem 15. Juli 2022 können keine Anträge mehr gestellt werden.

Mit der Förderung von Maßnahmen zur Digitalisierung sollen öffentliche Veranstaltungs- und Kulturstätten im Land Bremen dabei unterstützt werden, sich pandemieresilient, nachhaltig und zukunftsfähig aufzustellen und neue Wachstumspotentiale für sich zu erschließen. Damit soll ein Beitrag zur Erhöhung des Digitalisierungsgrades von Veranstaltungsstätten und zur digitalen Transformation der bremischen Wirtschaft insgesamt geleistet werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Personengesellschaften, juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, Sondervermögen sowie nichtrechtsfähige Anstalten und Stiftungen die auf eine Vielzahl von Besucher:innen ausgerichtete öffentliche  Kultur- und Veranstaltungsstätten im Land Bremen betreiben.

Wie wird gefördert?

  • Die Höhe der Zuschussförderung beträgt bis zu 80% der zuwendungsfähigen Kosten
  • Die Vorhaben müssen spätestens bis zum 30.09.2023 abgeschlossen sein

Was wird gefördert?

Gefördert werden insbesondere:

  • Investitionen in digitale Systeme der Besucherlenkung und des Besucherscreenings
  • Investitionen in digitale Veranstaltungstechnik
  • Investitionen in digitale Technik zur Steigerung der Servicequalität und Informationssicherheit der Kassen- und Buchungssysteme
  • Investitionen in die Verbesserung digitaler Geschäftsmodelle und Prozesse
  • Investitionen in die Verbesserung der allgemeinen Veranstaltungssicherheit
  • Investitionen in Digitalisierungsmaßnahmen, die zu einer Verbesserung des Zugangs von Personen mit Behinderungen oder besonderen Bedürfnissen und der Barrierefreiheit führen

Weitere Informationen entnehmen Sie der Richtlinie zur Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen für öffentlicher Veranstaltungs und Kulturstätten im Land Bremen.

Hinweise und Voraussetzungen

Das Vorhaben muss einen Beitrag leisten, um:

  • Die Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit öffentlicher Veranstaltungsstätten nachhaltig zu verbessern
  • Den öffentlichen Veranstaltungssektor auf zukünftige Krisen besser vorzubereiten
  • Insgesamt zur Transformation für digitale Wirtschaftsstrukturen im Land Bremen beizutragen
  • Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 100.000,00 Euro betragen
  • Es werden nur Vorhaben gefördert, die zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen wurde
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht

Antragsstellung:

  • Vorbereitung:Bitte erstellen Sie zunächst eine Projektskizze auf Basis des vorgegebenen Leitfadens (siehe Downloadbereich)
  • Beratung: Nach Erhalt der Projektskizze führen wir mit Ihnen ein individuelles Beratungsgespräch zu Ihrem Vorhaben.
  • Antrag stellen: Nach dem Beratungsgespräch stellen wir Ihnen die weiteren Antragsunterlagen zur Verfügung und begleiten Sie im gesamten Antragsprozess. Den Antrag stellen Sie direkt bei uns
  • Antragsentscheidung: Zu Ihrem Antrag erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid von uns