ERP-Bremer Förderkredit KMU mit Haftungsfreistellung (ERP-BFKH KMU)
Geteiltes Risiko ist halbes Risiko
Der ERP-BFKH KMU ist eine Variante des ERP-Bremer Förderkredites KMU (ERP-BFK KMU): Ihre Hausbank haftet dabei für den durchgeleiteten Kredit nur mit einem Anteil von 50 %. Sie wird also von uns zur Hälfte von der Haftung freigestellt, das Risiko aus dem ERP-BFK KMU somit zwischen uns und Ihrer Hausbank geteilt.
Wer wird gefördert?
- Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU Kriterien der EU Kommission
- Freiberuflich Tätige
- Natürliche Personen
- Existenzgründer wenn Sie mindestens 3 Jahre bestehen, mindestens aber über aussagefähige Jahresabschlüsse von 2 Geschäftsjahren verfügen.
Wie wird gefördert?
Es können pro Vorhaben Darlehen in Höhe von maximal 5 Mio. € mit einer Enthaftungsquote von 50 % beantragt werden. Somit übernehmen wir bis zu 2,5 Mio. € des Risikos – abhängig von bestehenden Vorkrediten.
- Haftungsfreistellung für die gesamte Laufzeit
- Kürzere Laufzeiten abweichend von der Darlehenslaufzeit möglich
- Betriebsmittelfinanzierungen können mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren haftungsfreigestellt werden.
Was wird gefördert?
Investitionen im Land Bremen, die einer mittel- bzw. langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, z. B.:
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden
- Durchführung von Baumaßnahmen
- Erwerb von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen
- Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers
- Betriebsmittel zur Deckung wachstumsbedingten Liquiditätsbedarfes
Antragsstellung
Antrag über Ihre Hausbank
Den ERP-BFKH KMU gewähren wir nicht unmittelbar an den Investor, sondern stets über das Kreditinstitut Ihrer Wahl.