ERP-Bremer Förderkredit KMU (ERP-BFK KMU)
Besonders günstig, besonders vielseitig
- Sie suchen nach einer Möglichkeit, Investitionen und Betriebsmittel mittel- oder langfristig zu finanzieren?
- Sie wollen sich selbständig machen?
- Sie vertreten ein Unternehmen im Land Bremen?
- Sie suchen nach einem Kredit mit günstigen, risikogerechten Zinssätzen für ein Vorhaben im Land Bremen?
Dann kann Ihnen der ERP-Bremer Förderkredit KMU (ERP-BFK KMU) der Förderbank für Bremen und Bremerhaven (BAB) wahrscheinlich weiterhelfen.
Für den ERP-BFK KMU nutzt die BAB die ohnehin schon günstigen Mittel des ERP-Förderkredit KMU der Kreditanstalt für Wiederaufbau( KfW) und verbessert diese um weitere Fördermehrwerte.
Die folgenden Informationen stellen eine Zusammenfassung und mögliche Abweichungen zum ERP-Förderkredit-KMU der KfW dar (s. KfW-Merkblatt „ERP-Förderkredit KMU“ - Kredit 365).
Wer wird gefördert?
- Natürliche Personen
- Juristische Personen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- Rechtsfähige Personengesellschaften
Die Voraussetzungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind zu erfüllen.
Gefördert werden junge Unternehmen (Unternehmensalter < 5 Jahre) und etablierte Unternehmen (Unternehmensalter ab 5 Jahre).
Wie wird gefördert?
- Darlehen in Höhe von maximal 5 Mio. € (mindestens 5.000,-€) pro Vorhaben mit einer Konditionenfestschreibung von max. 10 Jahren und bis zu einer Laufzeit von 20 Jahren
- Auf die günstigen KfW-Konditionen wird eine weitere Zinsvergünstigung von 0,03 % gewährt
- Besonders günstige Zinsen in Bremen und Bremerhaven (Regionalfördergebiete) und für junge Unternehmen
- Eine bereitstellungsprovisionsfreie Zeit von insgesamt 2 Bankarbeitstagen und neun Monaten
- Keine Berechnung einer Entschädigung im Fall der Nichtabnahme eines Kredits
- Die Förderung erfolgt ausschließlich gemäß der De-minimis-Verordnung (EU)
Was wird gefördert?
Investitionen im Land Bremen, die einer mittel- bzw. langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
Beispielsweise:
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (gewerblicher Anteil)
- Durchführung von Baumaßnahmen
- Erwerb von Maschinen, Anlagen, Einrichtungsgegenständen
- Betriebsmittelfinanzierungen (z. B. zum Ausgleich wachstumsbedingter Liquiditätsbedarfe oder zur Ausweitung der Unternehmensaktivitäten)
- Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers
- Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung
Ihre Vorteile
- 100 % Finanzierung
- Günstige Festzinssätze durch weitere Zinsvergünstigung
- 9 Monate bereitstellungsprovisionsfreie Zeit
- Tilgungsfreie Anlaufzeit
- Kombinierbar mit anderen BAB-Produkten, Fördermitteln der WFB-Gruppe sowie des KfW ERP-Förderkredit KMU (Differenz bis zur max. Höhe des ERP-FK KMU der KFW)
(eine Kombination mit den Produkten: Starthaus „Mikrokredit“ und dem KfW Programm „ERP-Gründerkredit StartGeld“ ist ausgeschlossen) - Kreditzusage an die Hausbank innerhalb weniger Tage
Antragsstellung
Antrag über Ihre Hausbank
- Den ERP-BFK KMU gewähren wir nicht unmittelbar an den Investor/die Investorin, sondern stets über das Kreditinstitut Ihrer Wahl
- Den Antrag stellen Sie dort unbedingt vor Beginn der Maßnahme