Bremen, 12. Juli 2022. Die BAB – Die Förderbank für Bremen und Bremerhaven hat in den vergangenen zweieinhalb Jahren im Auftrag des Landes und des Bundes mit den Soforthilfen und den Überbrückungshilfen wichtige Corona-Unterstützungsmaßnahmen für die regionale Wirtschaft umgesetzt. Die meisten Programme endeten nun zum 30. Juni 2022, Anträge zum Sonderfonds für Kulturveranstaltungen können noch bis zum 31. Dezember 2022 gestellt werden. Anlass für die Förderbank, eine Bilanz zu ziehen: So hat die BAB seit Frühjahr 2020 und bis Ende Juni dieses Jahres insgesamt rund 13.200 Anträge im Bereich der Soforthilfen für die Stadt Bremen aus Landes- und Bundesmitteln bearbeitet und ein Gesamtvolumen von fast 61 Millionen Euro bewilligt. Für die Überbrückungshilfen des Bundes als Anschlussprogramme an die Soforthilfen gingen bei der Förderbank rund 17.700 Anträge ein, von denen knapp 16.500 bewilligt und circa 660 Millionen Euro zur Verfügung gestellt wurden.
„Viele Unternehmen wurden durch die Corona-Krise hart getroffen, deshalb war es wichtig und richtig, dass Land und Bund mit ihren Hilfsprogrammen zügig reagiert haben, um die finanziellen Auswirkungen für die Wirtschaft abzumildern. Diese Hilfen waren eine wirksame Unterstützung“, sagt Sven Wiebe, Staatsrat bei der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa und Aufsichtsratsvorsitzender der BAB. „Die BAB war in die operative Abwicklung der Hilfsprogramme stark involviert und hat die Unterstützungsmaßnahmen überaus schnell und zuverlässig umgesetzt. Für das große Engagement aller Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie der Geschäftsführung möchte ich meinen großen Dank aussprechen“, betont Staatsrat Wiebe.
Ralf Stapp, Vorsitzender der BAB-Geschäftsführung, ergänzt: „Schnelligkeit ist das A und O in solchen Krisen. Dabei durften wir die Genauigkeit nicht vernachlässigen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben mit viel Einsatzbereitschaft gearbeitet, auch an Wochenenden und an Feiertagen. Das zeigt, dass alle unbedingt helfen wollten und hoch motiviert sind.“
Auch nach dem Auslaufen der meisten Programme geht die Arbeit für die Förderbank noch weiter. „Jetzt sind wir in der Nachbearbeitung, das wird vom Bund so gefordert“, erklärt Stapp. „Wir sind angehalten, die Anträge zusammen mit den Antragstellenden schlussabzurechnen. Das wird uns so vom Bund vorgegeben und wird uns noch die nächsten Jahre beschäftigten. Wir prüfen dabei, ob zu viel oder zu wenig beantragt wurde und bearbeiten Widersprüche zu Förderbescheiden.“
Bei den Soforthilfen gab es rund 760 Widersprüche von Empfängerinnen und Empfängern. Außerdem kam es in 455 Fällen zu freiwilligen Rückzahlungen in der Gesamthöhe von rund 3,1 Millionen Euro. Betrugsfälle spielten eine eher untergeordnete Rolle: In 92 Fällen wurden Strafanzeigen gestellt, die Polizei leitete 90 Ermittlungsverfahren ein.