Ukraine-Hilfen
Eine Übersicht mit Hilfsangeboten von Bund und Ländern
Im Rahmen der Ereignisse rund um den Ukraine-Krieg baut die Bundesregierung ein Schutzschild auf um betroffene Unternehmen zu stützen. Dabei soll u. a. die Liquidität der Unternehmen kurzfristig sichergestellt werden und extreme Erdgas- und Strompreisanstiege in energie- und handelsintensiven Branchen unmittelbar eingedämmt werden.
Auf Basis der beihilferechtlichen Grundlage „Temporary Crisis Framework“ der Europäischen Kommission , werden die folgend dargestellten Maßnahmen durch verschiedene Akteure zur Unterstützung der Wirtschaft dargestellt.
Hier geben wir Ihnen - nach bester Möglichkeit - einen Überblick über die aktuellen Hilfmittel von Bund und Land. Bitte beachten Sie, dass diese Seite eine Übersichtsseite ist und damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat.
Um die wirtschaftlichen Folgen der Sanktionen gegen die Russische Föderation und die des Kriegs in der Ukraine abzufedern, wurde ein Kreditprogramm der KfW zur Unterstützung der betroffenen Unternehmen aufgesetzt. Es geht u. a. darum, kurzfristig Liquidität sicherzustellen. Geplant ist ein KfW-Kreditprogramm mit zwei Programmkomponenten: eines für Kredite im standardisierten Durchleitgeschäft über Hausbanken bis zu einem Kreditvolumen von 100 Mio. Euro sowie eines für individuelle, großvolumige Konsortialfinanzierungen.
Das KfW-Sonderprogramm UBR startet am 09.05.2022 und ist befristet bis zum 31.12.2022.
Die wesentlichen Programmeckpunkte sind:
- Investitions- und Betriebsmittelkredit für mittelständische und große Unternehmen (ohne Umsatzgrößenbegrenzung)
- Weitgehende Haftungsfreistellung für die Hausbanken
- Zugangsvoraussetzung: Nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren, bspw. durch
- Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt
- nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland
- nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender
- Rohstoffe und Vorprodukte
- Schließung von Produktionsstätten in RUS, UKR oder BLR
- besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil 3% vom Umsatz).
- Vergünstigter Zinssatz
- bis zu zwei Jahre zinsfrei
Einen Überblick zum Sonderprogramm "UBR" finden Sie hier.
Um Unternehmen, die nachweislich vom Ukraine-Krieg betroffenen sind, beim Erhalt von Betriebsmittel- und Investitionskrediten zu unterstützen, sollen die Programme bei den Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm des Bundes bis Ende 2022 erweitert werden.
- Bürgschaftsbanken:
- Verdoppelung des Bürgschaftshöchstbetrages für vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen von 1,25 auf 2,5 Mio. Euro. Ermöglicht schnellere Unterstützung insbesondere der Bestandskunden „aus einer Hand“.
- Großbürgschaftsprogramm:
- Öffnung des Programms ab einem Bürgschaftsbetrag von 50 Millionen Euro auch für Bürgschaften an Unternehmen außerhalb strukturschwacher Regionen für vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen.
- Die Bürgschaftsquote wird in der Regel bei 80% liegen. Für in Einzelfällen besonders stark vom Ukraine-Krieg betroffene Unternehmen wird es auch die Möglichkeit von über 80%igen (bis maximal 90%igen) Bürgschaften geben.
Zeitplan: Das Programm wird kurzfristig konkretisiert und aufgesetzt.
Für Unternehmen, die wegen deutlich gestiegener Energiekosten bei Gas und Strom stark belastet sind, wird es einen zeitlich befristeten und eng umgrenzten Kostenzuschuss geben, der zielgerichtet hilft. Dabei geht es um den Zeitraum Februar bis September 2022. Zugleich soll verhindert werden, dass die geförderten Unternehmen ihre Kosten vollständig an ihre Kundinnen und Kunden abwälzen, so dass die bezahlbare Versorgung der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet bleibt.
Eckpunkte Zuschüsse gestiegene Erdgas- und Strompreise
Folgende Elemente wird dieser Kostenzuschuss beinhalten:
Der Zuschuss ist ein direkter Zuschuss für Unternehmen, die besonders von den steigenden Energiepreisen belastet sind.
- Was bezuschusst wird:
Ausgangspunkt ist die Preisdifferenz der gezahlten Strom- und Gaskosten im Jahr 2022 im Vergleich zu den im Jahr 2021 angefallenen Kosten. Die Preisdifferenz oberhalb einer Verdopplung des Erdgas- und Strompreises wird anteilig bezuschusst (gemäß Vorgabe des Temporary Crisis Framework, TCF). - Drei Förderstufen:
- 30% der Preisdifferenz und bis zu 2 Mio. € erhalten Unternehmen, die einer energie- und handelsintensiven Branche gem. dem KUEBLL-Anhang angehören und mind. 3 % Energiebeschaffungskosten nachweisen.
- Bis zu 50 % der Preisdifferenz und bis zu 25 Mio. € erhalten Unternehmen, die die o.g. Voraussetzungen erfüllen und zudem einen Betriebsverlust aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen.
- Bis zu 70 % der Preisdifferenz und bis zu 50 Mio. € erhalten Unternehmen aus den in Anhang 1 zum TCF gelisteten 26 besonders betroffenen Sektoren (u. a. Chemie, Glas, Stahl, Metalle, Keramik), soweit sie zudem einen Betriebsverlust aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen.
Zeitplan:
Das Programm wird kurzfristig konkretisiert und aufgesetzt. Nach vorsichtiger erster Schätzung ist mit Haushaltskosten von bis zu rund 5-6 Mrd. Euro für den gesamten Förderzeitraum zu rechnen. Viele Determinanten der Programmkosten, wie beispielsweise die Gas- und Strompreisentwicklung bis September 2022, sind schwer kalkulierbar.
Um im Bedarfsfall branchenübergreifend große Unternehmen der Realwirtschaft zu stabilisieren, die aufgrund des Ukraine-Krieges Verluste erleiden und deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Volkswirtschaft hätte, prüft die Bundesregierung zielgerichtete Eigen- und Hybridkapitalhilfen.
Eckpunkte der Eigen- und Hybridhilfen
- Die Stabilisierung erfolgt durch Eigen- und Hybridkapital z.B. in Form von (stillen) Beteiligungen oder Nachrangdarlehen. Unternehmen können so ihre Kapitalbasis stärken und Liquiditätsengpässe überwinden.
- Voraussetzung für eine Stabilisierungsmaßnahme ist eine klare, eigenständige Fortführungsperspektive. Außerdem darf das Unternehmen nicht vor Beginn der Ukrainekrise in Schwierigkeiten gewesen sein („UiS“ gemäß EU-Definition).
- Für die Stabilisierungsmaßnahmen wird eine marktgerechte Vergütung erhoben.
- Eigen- und Hybridkapitalinstrumente können jedenfalls für Einzelfälle zunächst im Rahmen eines Zuweisungsgeschäfts der KfW vergeben werden.
- Der Bund trägt die unternehmerische und strategische Verantwortung für die Stabilisierungsmaßnahme. Die KfW handelt ausschließlich auf Weisung des Bundes.
- Über die Notwendigkeit von Notifizierung und beihilferechtlicher Genehmigung würde im Einzelfall, u. a. abhängig von den eingeforderten Zinsen, entschieden werden.
- Sollte sich die Lage weiter verschärfen, können in der Corona-Pandemie bewährte EK-Instrumente zur Unterstützung weiterentwickelt werden. Hierfür werden frühzeitig Vorbereitungen auch im Hinblick auf den beihilferechtlichen Rahmen getroffen.
Zeitplan:
Unterstützungsinstrumente im Rahmen des KfW-Zuweisungsgeschäfts stehen im Bedarfsfall kurzfristig zur Verfügung. Eventuelle weitere Schritte werden noch geprüft; hierfür gegebenenfalls notwendige Rechtsgrundlagen müssten erarbeitet und eingebracht werden.
Unternehmen, die von hohen Sicherheitsleistungen (Margining) im Terminhandel mit Energie betroffen sind, können künftig durch ein spezielles Finanzierungsprogramm unterstützt werden, das Liquiditätsengpässen überbrückt.
Hintergrund ist, dass Unternehmen, die Strom und Erdgas kaufen und verkaufen, dies großenteils auf Termin tun, um ihre Produktion steuern zu können und Planungssicherheit für Absatzmengen und -preise zu haben. Für Strom geschieht dies insbesondere an der Leipziger Energiebörse EEX (Deutsche Börse-Gruppe), für Erdgas insbesondere an der ICE Europe (Amsterdam). Für diese Geschäfte müssen die Firmen Sicherheitsleitungen erbringen.
Aktuell sind die Energieunternehmen, die Energieprodukte auf Termin verkaufen, wegen steigender Preise kurzfristig mit hohen Sicherheitsforderungen (sog. Margin Calls) konfrontiert, für die sie Liquidität aufbringen müssen. Auch bei plötzlich fallenden Preisen können spiegelbildlich Verkäufer mit hohen Marginforderungen konfrontiert sein. Das Margining an den Börsen ist EU-rechtlich zwingend vorgegeben.
Eine weitere, plötzliche Verschärfung der Marktsituation kann Unternehmen daher in Liquiditätsengpässe treiben. Damit die Energiemärkte funktionieren, ist die finanzielle Stabilität der Marktteilnehmer aber unabdingbar. Daher sollen Unternehmen die Möglichkeit bekommen, kurzfristig nach einem standardisierten Verfahren über mit einer Bundesgarantie unterlegte Kreditlinien der KfW Liquidität zur Bedienung neuer Marginforderungen zu erhalten
Eckpunkte zur Unterstützung von Energieunternehmen
Das Finanzierungsinstrument (EUR 100 Mrd.) soll – voraussichtlich auf Basis des Temporary Crisis Framework der EU-Kommission - aus einer Bundesgarantie für KfW-Zuweisungsgeschäfte (Kreditlinien) insbesondere unter den nachfolgenden Bedingungen bestehen:
- Die KfW-Kreditlinie wird Unternehmen mit Niederlassung oder Betriebsstätte in DEU für Marginzahlungen für Handelspositionen in Strom und Erdgas an EEX oder ICE Europe mit Bezug zum deutschen Spotmarkt oder für physische Lieferung nach DEU gewährt.
- Besichert werden nur Absicherungs-, keine Spekulationspositionen.
- Bestehende Kreditlinien dürfen nicht verringert werden und müssen ausgeschöpft sein.
- Das Unternehmen stellt den Antrag und wird mit Blick auf die Risikoübernahme durch den Bund einer Bonitätsprüfung unterzogen. Auf Wunsch können sich Unternehmen auch bereits prophylaktisch einer Vorab- Prüfung der wesentlichen Kriterien unterziehen.
- Der Zinssatz orientiert sich an den bisherigen KfW-Zuweisungsgeschäften (EU-Referenzzinsschema), mindestens aber wird ein Aufschlag auf den Marktzins fällig. Für nicht genutzte Teile der Kreditlinie wird eine Bereitstellungsprovision verlangt.
- Die Mitglieder der Leitungsorgane der Unternehmen müssen auf erfolgsabhängige Zahlungen (Bonus) verzichten).
Zeitplan:
Die Erhöhung der Garantieermächtigung des Bundes wurde als Teil des Ergänzungshaushalts angemeldet. Eine Bundesgarantie kann frühestens mit Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes 2022 übernommen werden.
Sie sind sich unsicher oder haben Fragen zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten? Dann melden Sie sich gerne bei unseren Berater:innen. Wir bieten ihnen eine neutrale Finanzierungsberatung unter Einbindung vorhandener Fördermöglichkeiten auf Bundes- und Landesebene.