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Rückmeldeverfahren Corona-Soforthilfe bei der BAB

Das Rückmeldeverfahren ist gestartet

Hintergrund zum Soforthilfe-Programm

Aufgrund der pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen erlitten viele Unternehmen erhebliche Umsatzeinbrüche. Das führte dazu, dass diese ihre weiterlaufenden Ausgaben nicht mehr aus ihren Einnahmen bedienen konnten. Um einer dadurch bedingten Verschuldung und Zahlungsunfähigkeit zu entgehen, legte das Land Bremen und der Bund in 2020 Corona-Soforthilfe-Programme für kleine Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe auf.

Die Soforthilfeprogramme dienten also dazu, unvermittelt eintretende Liquiditätsengpässe abzumildern. Es ging nicht darum, Umsatzeinbußen auszugleichen.

Die konkrete Höhe des Zuschusses richtete sich nach dem Liquiditätsengpass in dem dreimonatigen Förderzeitraum, d.h. danach, wie hoch die fortlaufenden Ausgaben im Vergleich zu den Einnahmen waren.

Ablauf Rückmeldeverfahren

Das Rückmeldeverfahren erfolgt über das Online-Portal der Bremer Aufbau-Bank GmbH, der Förderbar.

Bevor Sie das Rückmeldeverfahren beginnen, lesen Sie sich die nachfolgend stehenden Informationen bitte sorgfältig durch und bereiten Sie sich anhand der Checkliste darauf vor. Anschließend kommen Sie direkt zur Förderbar und können am Rückmeldeverfahren Corona-Soforthilfen teilnehmen.

Für die Registrierung im Portal und für den Ablauf des Rückmeldeverfahrens stehen Ihnen Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur Verfügung:

Downloads

Im Downloadcenter finden Sie die folgenden Dokumente: 

  • Berechnungshilfe
  • Datenschutzinformation
  • Anschreiben
  • Ausführungsbestimmungen
  • Förderrichtlinien
  • Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Registrierung
  • Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Rückmeldeverfahren