Der BAB-Museumsraum mit Rettungsraum in der Mitte auf dem Energie-Symbole zu sehen sind.

Energie-Hilfen

Eine Übersicht mit Hilfsangeboten von Bund und Land Bremen

Die Folgen des Ukraine-Krieges sind schon lange in Bremen spürbar. Neben immer teurer werdenden Lebensmitteln, beunruhigen besonders die steigenden Energiekosten Privatpersonen und Unternehmen jeder Größe und aus allen Branchen.

Um hier entgegenzusteuern, hat der Bund bereits beschlossen, Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen 2023 einzuführen. Jedoch sind besonders die kleinen und mittleren Unternehmen stark von der vorherrschenden Energie-Krise betroffen.

Wir geben Ihnen hier - nach bester Möglichkeit - einen Überblick über die aktuellen Hilfsmittel von Bund und Land. Bitte beachten Sie, dass diese Seite eine Übersichtsseite ist und damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat.

Härtefallhilfe Energie Bremen

30.05.2023: Die BAB startet mit der Kreditvergabe im Rahmen des Härtefallprogramm für Wohnungsunternehmen, wofür der Bund, befristet bis zum 31.12.2023 1,1 Milliarden € aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung stellt. Hier geht's zur Mitteilung des Bundes. 

31.03.2023: Die Antragsfrist für die Härtefallhilfe Energie Bremen wurde bis zum 05.04.2023 verlängert.

23.02.2023: Die Antragstellung auf Härtefallhilfe Energie Bremen ist ab sofort über die Förderbar möglich.

21.02.2023: Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa verkündet, dass die Antragstellung Härtefallhilfe Energie für KMU im Land Bremen voraussichtlich ab 23. Februar über das BAB Förderportal Förderbar möglich sein wird. Zur Pressemitteilung.

22.12.2022: Der Bremer Senat beschließt die Härtefallhilfe Energie in Höhe von 30 Millionen Euro für kleine und mittlere Unternehmen im Land Bremen. Hier geht es zur Pressemitteilung der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa.

15.12.2022: Bundestag beschließt Energiepreisbremsen – Wichtige Entlastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher
Der Deutsche Bundestag hat am 15.12.2022 in zweiter und dritter Lesung die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas und Wärmepreisbremsen verabschiedet. Für weitere Heizmittel haben die Parlamentarierinnen und Parlamentarier mit ihrem Beschluss die Voraussetzungen für einen weiteren Härtefallfonds geschaffen. Mit den Preisbremsen und den Härtefallhilfen werden Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie die Wirtschaft entlastet und vor sehr hohen Energiepreisen geschützt. Die Hilfen sollen mit Beginn des neuen Jahres die stark steigenden Energiekosten begrenzen. Die Entlastungen gelten ab März 2023 rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023. Für große industrielle Gasverbraucher beginnt die Auszahlung bereits im Januar. Weitere Infos können Sie der Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz entnehmen.

25.11.2022: Bundeskabinett verabschiedet Gas- und Strompreisbremse – Wichtige Entlastung für Verbraucherinnen und Verbraucher und die Wirtschaft
Das Kabinett hat heute im Umlaufverfahren die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas und Wärmepreisbremsen beschlossen. Mit den Preisbremsen werden Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie die Wirtschaft entlastet und vor sehr hohen Energiepreisen geschützt. Zur Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

10.11.2022: Soforthilfe für Gas und Wärme passiert den Bundestag
Der Bundestag hat heute in zweiter und dritter Lesung das Gesetz über die sogenannte Dezember-Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Wärmekunden beschlossen. Dieser Beschluss ist ein wichtiger Meilenstein, damit das Gesetz wie geplant bis Mitte November in Kraft treten kann. Die Entlastungen sollen bereits im Dezember 2022 greifen. Zur Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.

Sie sind sich unsicher oder haben Fragen zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten? Dann melden Sie sich gern bei unseren Berater:innen. Wir bieten ihnen eine neutrale Finanzierungsberatung unter Einbindung vorhandener Fördermöglichkeiten auf Bundes- und Landesebene.