Format:
Impulsvortrag mit Austausch
Datum/Uhrzeit:
Donnerstag, 20. März 2025, 12:00 Uhr bis 12:45 Uhr
Preis:
Kostenfrei
Standort der Veranstaltung:
Online
Referent:innen:
Dr. Tanja Schmidt
Inhalt:
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll ab 2026 für mehr Transparenz und Gleichstellung in Unternehmen sorgen. Doch was bedeutet das konkret?
Unternehmen müssen ab 2027 über ihre Gehaltsstrukturen berichten, um ungleiche Bezahlung sichtbar zu machen und fairere Bedingungen zu schaffen.
Dr. Tanja Schmidt, Expertin für Geschlechterverhältnisse am Arbeitsmarkt und Gründerin von INES Analytics, erklärt die neuen Berichtspflichten, die für Unternehmen mit mehr als 150 Mitarbeitenden gelten. Das bedeutet: Bestimmte Kennzahlen zur Entgeltgleichheit müssen berechnet und berichtet werden.
Dr. Schmidt zeigt, welche Kennzahlen dabei eine Rolle spielen – und warum das Prinzip der „gleichwertigen Arbeit“ entscheidend ist. Denn gleiche und gleichwertige Tätigkeiten müssen gleich entlohnt werden.
Anhand praxisnaher Beispiele erhalten Sie wertvolle Einblicke, wie sich Ihr Unternehmen optimal auf die neuen Anforderungen vorbereiten kann. So verstehen Sie nicht nur, was die Richtlinie verlangt, sondern auch, welche Schritte konkret umzusetzen sind. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich zu informieren, Fragen zu stellen und sich mit anderen Teilnehmenden auszutauschen – für mehr Diversity durch transparente Entgeltstrukturen.
Weitere Termine:
• 10.04.2025 – Fachkräfte durch Vielfalt. Frauen in Fach- und Führungspositionen: Erfolgsfaktoren für den Mittelstand? / Dr. Ruth Müntinga
• 08.05.2025 – Fachkräfte durch Vielfalt. Demografie und Alter / Valeska Schaaf & Sylvia Hütte-Ritterbusch
• 22.05.2025 – Fachkräfte durch Vielfalt. Antidiskriminierung im postmigrantischen Zeitalter Vielfalt als Normalität in KMU / Nuria Fischer
• 12.06.2025 – Fachkräfte durch Vielfalt. Vereinbarkeit von Beruf und Familie / Gina Hardt
• 26.06.2025 – Fachkräfte durch Vielfalt. Vielfalt gewinnt! Fachkräft sichern mit Diversity-Know-how / Judith Burgmeier
Anmeldungsprozess:
Bitte melden Sie sich für die Veranstaltung über das unten stehende Anmeldeformular an. Anschließend erhalten Sie eine E-Mail, mit der Sie Ihre Anmeldung bestätigen müssen. Nur bestätigte Anmeldungen können berücksichtigt werden. Sollten Sie keine E-Mail bekommen, dann schauen Sie gerne in Ihr Spam-Postfach. Sollten Sie nicht teilnehmen können, besteht die Möglichkeit euch über diese E-Mail auch wieder abzumelden.
Ich willige ein, dass die Bremer Aufbau-Bank GmbH, Domshof 14/15, 28195 Bremen, mail@bab-bremen.de Bild-, Ton- bzw. Videoaufnahmen von mir erstellt, auf denen ich ggf. in herausgestellter Position erkennbar abgebildet bin und diese auf der unternehmenseigenen Internetseite veröffentlicht, in den sozialen Netzwerken LinkedIn und Instagram veröffentlicht sowie für die Gestaltung von elektronischen Newslettern, Printmedien oder sonstigen Druckerzeugnissen verwendet und in diesem Rahmen veröffentlicht werden.
Ich bin auch damit einverstanden, dass bei Bedarf mein Vor- und Nachname innerhalb der vorgenannten Maßnahmen veröffentlich wird.
Ferner bin ich damit einverstanden, dass die Bild-, Ton- bzw. Videoaufnahmen sowie mein Vor- und Nachname zu den vorgenannten Zwecken an die in diesem Veranstaltungseintrag explizit genannten Kooperationspartner:innen weitergegeben werden.
Die Abgabe dieser Erklärung ist freiwillig.
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft unter mail@bab-bremen.de widerrufen. Entsprechende Bild-, Ton- bzw. Videoaufnahmen zusammen mit Ihrem Namen werden nach erfolgtem Widerruf unverzüglich von dem jeweiligen Medium entfernt. Bzgl. Printmedien oder sonstigen Druckerzeugnissen gilt die Besonderheit, dass unverhältnismäßige Aufwendungen, die mit dem Widerruf verbunden sind, dazu führen können, dass Ihre Bild-, Ton- bzw. Videoaufnahmen zusammen mit Ihrem Namen in den enthaltenen Druckerzeugnissen weiterverwendet werden. Entsprechendes gilt für Ihre Bild-, Ton- und Videoaufnahmen mit Ihrem Namen in elektronischen Newslettern, sofern die erteilte Einwilligung nach Beginn des entsprechenden Produktionsprozesses widerrufen wird.
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