Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir bemühen uns, diesen Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter https://www.bab-bremen.de veröffentlichten Webauftritt der Bremer Aufbau-Bank GmbH.
Wie barrierefrei ist das Angebot?

Dieses Angebot ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung sowie einer durch den Landesbehindertenbeauftragten am 13.09.2024 vorgenommenen Bewertung durch eine vereinfachte Überprüfung.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Unvereinbarkeit mit BITV 2.0
Teilbereiche, die nicht oder noch nicht barrierefrei sind:

  1. Barriere: Textalternative für Nicht-Text-Inhalt sind mangelhaft
    Bilder und Steuerelemente sind nicht ausreichend mit textlichen Alternativen und Beschreibungen versehen.
  2. Barriere: Informationen, Struktur und Beziehungen, die über die Darstellung vermittelt werden, sind unzureichend durch Software bestimmt oder in Textform zur Verfügung gestellt.
    Elemente wie Tabellen, Listen und Überschriften sind nicht korrekt ausgezeichnet, bzw. die Rangfolge von Elementen wurde nicht eingehalten.
  3. Barriere: Farbe einziges visuelles Mittel zur Informationsvermittlung
    Links sind nicht ausreichend farblich abgegrenzt und sollten z.B. durch Unterstreichung gekennzeichnet werden.
  4. Barriere: Linkzweck (mit Kontext) nicht erkennbar
    Linkbetextungen etwa in Form von aria-label fehlen.
  5. Barriere: Label bzw. Anweisungen zu Eingabefehlern sind unzureichend
  6. Barriere: Name/Rolle der Bedienelemente durch Software mangelhaft auslesbar, Werte durch Software mangelhaft festgelegt
    Name und Rolle von Elementen sind nicht ausreichend durch Auszeichnung bestimmt.

Maßnahmen: Die oben beschriebenen Mängel werden bis zum Ende des 2. Quartals 2025 beseitigt.

  1. Barriere: Eingeblendete Inhalte sind unzureichend bedienbar
    Durch Maus- oder Tastaturfokus einzublendende zusätzliche Elemente (Aufklappende Menüs) sollten z.B.  durch die Esc-Taste zu schließen sein.
    Maßnahmen: Die erforderliche Anpassung der betroffenen Komponenten erfolgt sukzessive
  2. Barriere: PDF-Dateien sind noch weitreichend nicht barrierefrei.
    Weniger als 50% der PDF-Dokumente sind getaggt.
    Maßnahmen: Der beschriebene Mangel wird sukzessive durch das Einstellen von barrierefreien PDF-Dateien beseitigt.

Diese Erklärung wurde am 23.01.2025 erstellt bzw. überarbeitet.

Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)

Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit: barrierefreiheit@bab-bremen.de.
Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit einer Beschreibung, wo genau Ihnen diese Barriere aufgefallen ist, an barrierefreiheit@bab-bremen.de. Die Übersendung von Screenshots und der kompletten URL ist hierbei immer hilfreich.

Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.

Bedienungshinweise