Erklärung zur Barrierefreiheit
Für die Erstellung dieses Internetauftritts sind das Bremische Behindertengleichstellungsgesetz, die Richtlinie (EU) 2016/2102 und die Web Content Accessibility Guidelines 2.1 herangezogen worden. Die Prüfung der Barrierefreiheit erfolgt auf Grundlage der harmonisierten EU-Norm EN 301 549. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0
Die Grundfunktionen (Aufbau, Navigation, Seitenstruktur, Mobilansicht, zusätzliche Module und Funktionen) wurden durch das Team der Abteilung Marketing der WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH entlang der Vorgaben des WCAG-Tests und der Web Content Accessibility Guidelines 2.1 auf Barrierefreiheit evaluiert.
Es ist unser Ziel, diesen Internetauftritt möglichst allgemein verfügbar zu machen, unabhängig von den technischen Möglichkeiten und Einschränkungen. Aus diesem Grund verbessern wir ständig die Benutzungsfreundlichkeit des Internetauftritts.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter www.bab-bremen.de veröffentlichten Webauftritt der Bremer Aufbau-Bank GmbH.
Diese Erklärung wurde im September 2020 erstellt und zuletzt am 29. August 2024 aktualisiert.
Feedback
Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit einer Beschreibung, wo genau Ihnen diese Barriere aufgefallen ist, an barrierefreiheit@bab-bremen.de. Die Übersendung von Screenshots und der kompletten URL ist hierbei immer hilfreich.
Die Bremer Aufbau-Bank GmbH arbeitet an der barrierefreien Zugänglichkeit und sorgt für die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen.
Hinweis zum Durchsetzungs- und Schlichtungsverfahren nach § 16 und § 22 Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz
Falls Sie durch mangelnde Barrierefreiheit bei der Nutzung von digitalen Auftritten und Angeboten öffentlicher Stellen beeinträchtigt sind, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik als Durchsetzungsstelle für Bremen wenden, sofern Sie innerhalb der Frist keine zufriedenstellende Antwort erhalten und die Barriere immer noch besteht.
Bei der Schlichtungsstelle können Sie einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen.
Folgende Inhalte und Bedienelemente dieses Angebotes sind derzeit nicht barrierefrei
Dieses Angebot ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
In seltenen Fällen können wir mit bestehenden Technologien noch keine vollständige Barrierefreiheit herstellen oder sind aufgrund der Tatsache, dass uns solche Inhalte von Dritten zur Verfügung gestellt werden, aus technischen oder urheberrechtlichen Gründen nicht in der Lage, diese Inhalte barrierefrei darzustellen. Wir bemühen uns hier aber grundsätzlich um den Einsatz zumindest barrierearmer Technologie.
Die Prüfung vom 29.8.2024 ergab folgende Probleme in der Umsetzung einer vollständigen Barrierefreiheit:
Gebärdensprache
Die "Hinweise zur Navigation" und die "Informationen zu den wesentlichen Inhalten" in Gebärdensprache fehlen noch.
Kontraste
Die Kontraste der Farbe #CB0000 (rot) mit weiß und hellgrau (#f7f6fb) bei kleinen Schriften entspricht nicht den Anforderungen gemäß AAA nach WCAG 1.4.6 "Kontrast". Dies ist den Vorgaben der Markendarstellung geschuldet. Es gibt jedoch die Möglichkeit, über den Kontrast-Button im Headbereich der Seite eine AAA-konforme Darstellung der Kontraste der gesamten Website anzeigen zu lassen.
Dokumente (insbesondere PDF-Dateien)
Dokumente und insbesondere PDF-Dateien des Internetauftritts können momentan noch nicht durchgängig barrierefrei angeboten werden, weil diese Dokumente bislang dezentral aus den Abteilungen zugeliefert werden und die barrierefreie Gestaltung von Dokumenten dort erst implementiert werden muss. Außerdem enthält das Webangebot auch Dokumente die von Dritten zur Verfügung gestellt werden, auf deren Gestaltung die Bremer Aufbau-Bank GmbH keinen Einfluss hat.
Bedienungshinweise