12.3.2019 - Jann Raveling

Energieaudit für Unternehmen: Ab wann und für wen ist er Pflicht?

Wirtschaftsförderung
Energie sparen, Kosten senken und die Umwelt schützen sind die Ziele der sogenannten Energieaudits.
Pflicht für viele Unternehmen: Der Energieaudit © pixabay

Ab wann ist der Energieaudit Pflicht für Unternehmen? Und was droht bei Nicht-Einhaltung, wann ist der Energieaudit erforderlich? 2015 wurde der Audit erstmalig verpflichtend eingeführt, für viele Unternehmen steht daher 2019, nach vier Jahren, eine erneute Prüfung an. Jetzt ist es Zeit, zu handeln und den sogenannten Wiederholungsaudit durchzuführen!

Energie sparen, Kosten senken und die Umwelt schützen sind die Ziele der sogenannten Energieaudits. Sie wurden 2015 von der EU eingeführt und sollen Unternehmen in regelmäßigen Abständen aufzeigen, in welchen Bereichen sie Strom einsparen und somit den CO2-Verbrauch senken können.

Energieaudit: Für Großunternehmen und einige Kleine erforderlich

Der Audit ist alle vier Jahre verpflichtend für alle Großunternehmen – das ist der EU-Definition nach jedes Unternehmen ab 250 Angestellten oder mehr als 50 Millionen Euro Umsatz, beziehungsweise 43 Millionen Euro Bilanzsumme. Aber auch kleinere Betriebe sind nicht grundsätzlich von der Verpflichtung entbunden: Dann, wenn sie zu größeren gehören, etwa als Tochtergesellschaft oder Filiale, müssen sie den Audit durchführen. Die genaue Regelung ist im Energiedienstleistungsgesetz verankert. Ausnahmen gibt es nur für Unternehmen, die bereits ein Energie- oder Umweltmanagementsystem eingeführt haben.

Beratungstermine werden knapp

Wer verpflichtet ist, den Audit wiederholt oder zum ersten Mal durchzuführen, sollte dieses Jahr nicht zu lange warten. „2015 beschäftigten sich viele Unternehmen zu spät mit dem Thema und die Termine der zugelassenen Auditoren wurden knapp“, erinnert sich Nadia Bremer, Projektmanagerin bei der Bremer Klimaschutzagentur energiekonsens. „Das kann sich dieses Jahr wiederholen, deshalb sollten sich Unternehmen jetzt um einen Audittermin kümmern!“

Noch immer gebe es viele Unternehmen, die noch nie einen Audit durchgeführt haben. Ihnen drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 50.000 Euro, sollten sie bei Stichprobenkontrollen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erwischt werden.

Licht ist einer der größten Energieverbraucher in Unternehmen - und birgt großes Einsparpotenzial
Licht ist einer der größten Energieverbraucher in Unternehmen - und birgt großes Einsparpotenzial

Was passiert bei einem Audit?

Die Prüferin oder der Prüfer analysiert den Gesamtenergieverbrauch des Unternehmens und untersucht energieverbrauchende Prozesse. Aufgrund dessen gibt er oder sie dann eine Empfehlung ab. Diese enthält Tipps wie zum Beispiel die Einführung von LED-Beleuchtung oder einer neuen Dämmung. Diese sind oft mit einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung verbunden, Unternehmen erhalten somit konkrete Zahlen, mit denen sie planen können.

Unternehmensgewinn steigern mit Energieeffizienz

Ist der Audit somit nur eine lästige Pflicht? Der Audit zeigt Unternehmen Potenziale auf – eine Verpflichtung ergibt sich nicht. Doch sollten Firmen das Dokument nicht vorschnell in einer Schublade verschwinden lassen.

„Der Audit ist ein hervorragender Einstieg in das Thema Energieeffizienz. Er zeigt auf, wo ein Unternehmen derzeit viel Geld liegen lässt“, so Bremer.  Und das sei unabhängig von der Branche. Ob industrieller Großbetrieb oder dienstleistungsorientiertes IT-Haus, Energie könne man so ziemlich überall einsparen, so Bremer. Und das rechne sich oft nach wenigen Jahren.

Wie geht es nach dem Audit weiter?

Der Audit ist der erste Schritt – danach können Unternehmen etwa auf die Klimaschutzagentur energiekonsens zugehen, die zu Energiethemen berät. In unseren „11 Energie-Effizienztipps für Unternehmen“ haben wir eine Auswahl solcher Tipps zusammengestellt.

Natürlich kostet jede Investition zunächst Geld. Zahlreiche Förderprogramme für Energieeffizienz-Maßnahmen erleichtern daher den Zugang zu Finanzmitteln, nicht nur für große Projekte. In Bremen gehört dazu der Energieeffizienzkredit der BAB - Förderbank für Bremen und Bremerhaven. Und auch zu weiteren Programmen auf Bundes- und EU-Ebene berät die Förderbank.

Zur Liste der Auditoren: https://elan1.bafa.bund.de/bafa-portal/audit-suche/

Weitere Informationen zum Thema Energieeffizienz bei Energiekonsens:
Nadia Bremer, Projektmanagerin, 0421 376671-75
BAB: Ansgar Wilhelm, Leiter Firmen- und Geschäftskunden, 0421 9600-419

Sie wollen Ihr Eigenheim energetisch sanieren? Die BAB fördert nicht nur gewerbliche Investitionen! Nutzen Sie den kostenlosen Förderlotsen der BAB mit Informationen zu allen in Bremen abrufbaren Förderprogrammen im Bereich Bau, Kauf und Sanierung von Wohnraum: Björn Jantzen, Projektleiter Energieeffizienz und Nachhaltigkeit, 0421 9600-496, bjoern.jantzen@bab-bremen.de.

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