Der BAB-Museumsraum mit Rettungsraum in der Mitte auf dem das Corona Virus sitzt

Corona-Hilfen

Die Corona-Hilfen im Überblick

Einen Überblick über weitere spezielle Hilfen im Rahmen der Corona-Krise erhalten Sie bei bremen.innovativ, der Seite der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen.

Detailinformationen sind auf den Programmseiten zu finden.

+++Corona-Hilfe-Ticker+++

Detailinformationen sind auf den Programmseiten zu finden

02.05.2024:

  • Hinweis: Die Einreichungsfrist der Schlussabrechnung der Corona-Hilfen endete am 31. Oktober 2023. Sofern eine Fristverlängerung beantragt wurde, ist die Schlussabrechnung bis spätestens 30. September 2024 einzureichen.

15.08.2023:

  • Fristverlängerung: Einreichung der Schlussabrechnung sowie die Antragstellung auf Verlängerung der Einreichungsfrist ist für beide Pakete bis zum 31.10.2023 (zuvor 31.08.2023) möglich. 

08.08.2023:

  • Einreichung der Schlussabrechnung sowie die Antragstellung auf Verlängerung der Einreichungsfrist ist für beide Pakete bis zum 31.08.2023 möglich
  • Frist für die Einreichung der Endabrechnung über prüfende Dritte: Verstrichen
  • Frist für die Einreichung der Schlussabrechnung für die Härtefallhilfen Corona: Verstrichen
  • Frist für die Einreichung der Schlussabrechnung für das Aufstockungsprogramm Corona: Verstrichen

28.02.2023: Endabrechnung für alle Neustarthilfen

  • Fristende für Einreichung über prüfende Dritte: 31.03.2023
  • Fristende für Einreichung über Direktantrag: Verstrichen
  • Frist für Rückzahlungen: 6 Monate ab Datum des Schlussbescheids

17.01.2023: der Einreichungstermin für die Schlussabrechnungen für

  • Überbrückungshilfen Corona
  • Härtefallhilfe Corona und
  • Aufstockungsprogramm Corona

wurde auf den 30.06.2023 verschoben.